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#1
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Hi alle,
eine Mobilfunkinitiative will bei uns weg von der Indoorversorgung. Dazu einige Fragen: 1) gibt es einen Rechtsanspruch / Urteile zur Indoorversorgung als Grundversorgung? 2) welches Belastungsäquivalent hat ein Handy gegenüber dem Netz (Strahlungsbelastung vom Netz vs. Starhlungsbelastung vom Handy bei "Normverhalten", z.B. Durchschnittsnetz hat xx W/m², Handy hat yy W/m² aa cm vom Handy beim Telefonieren und zz W/m² bei Standby)? 3) gibt es Abschätzungen, wie sich die Strahlenbelastung am Handy erhöht, wenn der Saft von Indoorversorgung auf Outdoorversorgung abgedreht wird, bzw. wenn die Sender ausgedünnt werden? Viele Grüße |
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#2
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Zu 1.)
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Indoorversorgung. Oftmals ist die Frage der Indoorversorgung abhängig von der Bauart des Gebäude. Zu 2.) k.A. Zu 3.) Kurz und knapp: Je schwächer das Signal, desto stärker funkt das Handy, um eben dieses Signal aufrecht zu erhalten. Ich sehe die Diskussionen zwischen Strahlungsgegnern und denen, den es eigentlich egal ist schon kommen. Die einen sagen "Naja, wer A sagt muss auch B sagen können. Wenn ich Empfang haben will, muss ich eben damit klar kommen", während die anderen (Strahlungsgegner) sich nochmal ein Süppchen in der Mikrowelle machen und wutentbrand das Handy in die Hand nehmen, um eine Beschwerde-SMS zu schreiben, oder sich bei der Stadtverwaltung telefonisch zu beschweren. |
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#3
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Moin,
ich denke, dass nicht einmal ein Rechtsanspruch auf Outdoor-Versorgung besteht.
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http://www.ubuntu.com/getubuntu/download |
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#4
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Zitat:
In diesem Zusammenhang sind die Anbieter auch kulanter, wenn es um eine Stornierung des Vertrages bei nicht vorhandener Outdoorversorgung geht. Teilweise wird für die Prüfung ein Techniker rausgeschickt, der die Outdoorversorgung überprüft. Ist tatsächlich keine Versorgung vorhanden, wird der Vertrag rückgängig gemacht. |
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