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25. Mai 2007

Datenspeicherung: Datenschützer kritisieren Google

Der Suchmaschinenbetreiber Google speichert alle Suchanfragen und dazugehörige IP Adressen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Zu lange, finden die europäischen Datenschützer der Gruppe Article 29, die von Google gestern eine Rechtfertigung für die Datenspeicherung einforderten.

Laut Google-Datenschutzbeauftragtem Peter Fleischer sichert das Unternehmen die Daten zu Auswertungszwecken sowie um Spamming und Manipulationen auch später noch nachvollziehen zu können.

Für die Mitglieder von Article 29 sind zwei Jahre ein zu langer Zeitraum. Mit einer noch weiter ausgedehnten Aufbewahrung der Suchanfragen könnte Google sogar gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen.

Google legte sich im März auf eine Datenspeicherung von zwei Jahren freiwillig fest. Andere Dienste wie Yahoo und MSN haben noch keine freiwilligen Grenzen der Speicherung bekannt gegegeben.



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