Nachdem die Telekom mit ihren Plänen Volumenbegrenzungen bei ihren DSL-Tarifen einzuführen, bei Kunden und Politikern auf Kritik stieß und inzwischen auch die Bundesnetzagentur prüft, ob mit dieser Vertragsänderung die Netzneutralität infrage gestellt wird, sind auch die Verbraucherschützer aktiv geworden.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat jetzt die Telekom abgemahnt, und den Netzbetreiber aufgefordert, die seit 2. Mai in Neuverträgen fixierte Drosselung der DSL-Zugänge aus den Verträgen zu streichen.
Telekom DSL-Drosselung: Das müssen Sie wissen
In der Begründung weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass sie eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher darin sehe, wenn deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 Kbit/s gedrosselt werde. Dies bedeute beispielsweise für VDSL-Kunden (Übertragungsraten bis zu 50 Mbit/s) eine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent.
Weiter argumentiert die Verbraucherzentrale: Die verbleibende Übertragungsrate von 384 Kbit/s mache eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Manche Online-Dienste seien dann praktisch nicht mehr nutzbar, etwa das Anschauen von Internetvideos, Musikhören oder Telefonieren via Internet, was unter diesen Voraussetzungen nur mit Qualitätseinbußen möglich sei.
Falls die Telekom, die von der Verbraucherzentrale geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet, wollen die Verbraucherschützer vor Gericht ziehen, um Zulässigkeit der neuen Drosselklausel klären zu lassen.