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Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile
Vodafone hat eine einstweilige Verfügung gegen den Exklusivvertrieb des iPhones bei T-Mobile erwirkt. Das Hamburger Landgericht gab Vodafone damit Recht, dass die Kopplung des iPhone-Vertriebs an einen T-Mobile-Vertrag möglicherweise unzulässig sei. Bislang hat Vodafone allerdings darauf verzichtet, den iPhone-Verkauf mit dieser Verfügung zu stoppen. Vodafone-Deutschlandchef Friedrich Joussen wird in diesem Zusammenhang mit den Worten "Wenn ich den Vertrieb unterbinden will, dann hätte ich das schon tun können" zitiert.
Die Telekom kann nun innerhalb der nächsten zwei Wochen Widerspruch einlegen. Ein dann wahrscheinliches Eilverfahren würde den Streit binnen zwei Wochen entscheiden.
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