Verbraucherschutz EU kritisiert Apples Garantie-Praxis
Apple wirbt für seine kostenpflichtige Garantieverlängerung "Apple Care", vernachlässigt aber den Hinweis auf den in Europa geltenden gesetzlichen Gewährleistungsanspruch, kritisiert die EU-Kommission.
Wie die Financial Times Deutschland meldet, hat jetzt die Justizkommissarin Viviane Reding in einem Brief an die 27 EU-Staaten die zuständigen nationalen Behörden aufgefordert, die Apple-Praktiken mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgen.
In Italien musste Apple bereits zahlen
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In Italien wurde Apple deswegen bereits von der Marktregulierungsbehörde AGCM zu einer Strafzahlung von 900.000 Euro verurteilt.
Zwei Jahre Gewährleistung
Das gültige EU-Recht bietet den Verbrauchern beim Kauf eine Gewährleistung von zwei Jahren. Eine Gewährleistung gilt für alle Mängel, die beim Kauf vorhanden sind, auch wenn sie erst später bemerkt werden. Eine Garantie gilt dagegen auch für Mängel, die nach der Übergabe an den Kunden auftreten.
Die EU-Kommission hat in diesem Fall keine direkte Handhabe. Deshalb ruft die EU-Kommissarin Reding die nationalen Behörden zur besonderen Aufmerksamkeit auf.