Joachim Scheible

4. September 2008

Filme: Online-Piraterie nimmt zu

Die deutsche Filmwirtschaft schlägt Alarm: Alljährlich entstehen ihr mehrere hundert Millionen Euro Schaden durch das illegale Kopieren und Verbreiten von Filmen. Dabei fänden rund 90 Prozent aller Urheberrechtsverletzungen heute im Internet statt oder hätten dort ihren Ausgangspunkt. Das ergab die von der Zukunft Kino Marketing GmbH in Auftrag gegebene Studie „Available for Download (AfD) für das erste Halbjahr 2008.

Dabei stellte sich heraus, dass mehr als die Hälfte (52 Prozent) aller im Zeitraum von Januar bis Juni in deutschen Kinos gestarteten Filme illegal im Internet verfügbar waren (Januar bis Dezember 2007: 54 Prozent).

Im Schnitt tauchten die Raubkopien im ersten Halbjahr 2008 1,9 Tage nach Kinostart im Netz auf – eine deutliche Verbesserung gegenüber den Ergebnissen der AfD-Studie für das Jahr 2007. Damals waren die von Januar bis Dezember 2007 gestarteten Filme bereits 1,3 Tage vor Kinostart illegal online verfügbar. Laut den aktuellen Halbjahrszahlen wiesen von den ersten Releases im Jahr 2008 63 Prozent eine gute Bild- und 24 Prozent eine gute Tonqualität auf.

Diese Zahlen seien Grund genug, weiterhin intensiv mit Aufklärung, technischen Verfahren und Aktionen wie der „Raubkopierer können sich nicht verstecken“-Promotion auf die massenhafte illegale Verbreitung von Filmkopien aufmerksam zu machen. „Damit weisen wir darauf hin, dass die Rechteinhaber inzwischen über vielfältige Möglichkeiten verfügen, Raubkopierern on- und offline auf die Spur zu kommen. Im Internet sind Personen, die illegal up- oder downloaden, beispielweise über ihre individuelle IP-Nummer identifizierbar“, sagt Jan Oesterlin, Geschäftsführer der Zukunft Kino Marketing GmbH, die die Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher" ins Leben gerufen hat.

Gezieltes Vorgehen

Gezieltes Vorgehen gegen die Erstverbreiter von Raubkopien Bei der Raubkopierer-Suche im Internet setzt die Filmwirtschaft auf immer differenziertere und verbesserte Techniken, wie zum Beispiel automatisierte Suchprogramme. Mit Hilfe forensischer Markierungen in Bild und Ton eines Kinofilms können die Rechteinhaber in jeder Stufe der illegalen Verwertung genau nachvollziehen, in welchem Kino die illegale Aufnahme angefertigt wurde.

Unterstützt wird die Filmwirtschaft bei der Raubkopierer-Suche durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Ihr Fokus liegt insbesondere auf der strafrechtlichen Verfolgung von Personen und Personengruppen, die jeweils die erste illegale Kopie eines Film-Originals erstellen und in Umlauf bringen.

Mit ihrem illegalen Handeln legen diese so genannten Release-Gruppen-Mitglieder, First Seeder oder auch Portalseiten- und Trackerbetreiber den Grundstein für eine massenhafte Verbreitung von Raubkopien im Internet und im Offline-Bereich. Im Jahr 2007 leitete die GVU mit diesem zielgerichteten Vorgehen mehr als 1900 qualifizierte Verfahren ein. Die Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Verfahren sei mit 2253 so hoch wie nie zuvor gewesen – darunter 380 Zivilverfahren.

Trotz der Konzentration auf Erstverbreiter – auch Personen, die aus eindeutig illegalen Quellen downloaden, sind vor Strafen nicht gefeit: So erwischte es vor kurzem einen Mann aus Düsseldorf. Allein für das Herunterladen von mindestens 27 Filmtiteln aus Filesharing-Netzen wurde er zu einer Gesamtgeldstrafe von 900 Euro verurteilt – mit entsprechendem Eintrag ins Vorstrafenregister.

Die zweigeteilte Strategie der GVU setzt sich aus einem rechtlichen Vorgehen gegen die Spitze der Verbreitungspyramide und der Entwicklung und Förderung von technischen Maßnahmen und Lösungen gegen die Massenverbreitung zusammen.

Rechtliche Verbesserung

Rechtlich hat es mit dem am 1. September 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eine Änderung gegeben, die die Stellung der Rechteinhaber beim Kampf gegen die Produktpiraterie verbessern soll. Es sieht unter anderem vor, dass Rechteinhaber im Falle bestimmter Rechtsverletzungen ohne den bisher notwendigen Schritt einer Strafanzeige bei einem Richter einen Beschluss erwirken können, der Internetprovider zur Auskunft über den Namen des Anschlussinhabers verpflichtet.

Auf diese Weise soll ein zivilrechtliches Vorgehen für Rechteinhaber erleichtert werden. „Diese Neuregelung unterstreicht das berechtigte Schutzinteresse der Rechteinhaber. Wie sich dieses Gesetz in der Praxis auswirken wird, bleibt aber abzuwarten. "Es gibt viele Unklarheiten für die Rechteinhaber“, so Jan Oesterlin.

Einbindung der Provider

Als sinnvolle Ergänzung zu einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung auf Massenebene sprechen sich die Filmwirtschaft und die GVU für die Einführung eines eigenen Modells für eine Kooperation mit Internetprovidern aus. Danach sollen illegale Downloader von den Providern zunächst per Warnmail auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen werden.

Im Fall von Wiederholungen drohen stufenweise Sanktionen, wie etwa die Einschränkung der Bandbreite. Im Gegensatz zu anderen diskutierten Modellen ist eine Besonderheit des „Deutschen Wegs" bei der Providerkooperation, dass die Internetprovider in diesem Verfahren nicht dazu angehalten sind, eigenständig die Netze nach Raubkopien ihrer Kunden zu durchsuchen.

Als eine weitere Besonderheit soll in diesem Verfahren eben keine Aushändigung der Nutzerdaten an die Rechteinhaber stattfinden. Auch werden bei den drohenden Sanktionen für Wiederholungstäter die Spezifika von so genannten „Triple Play“-Angeboten, bei denen Telefon und Fernsehen ebenfalls über den Internetanschluss laufen, berücksichtigt.


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