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Google: Weiter Ärger wegen Street View
Google nimmt es mit seiner Informationspflicht bezüglich der Erfassung deutscher Stadtbilder für seinen Navigationsdienst "Street View" offenbar doch nicht so genau wie versprochen. Das beklagt Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert in einem Interview in der am Freitag, 26. Juni, erscheinenden neuen Ausgabe der VDI Nachrichten.
Weichert kritisiert darin, dass vor allem auf dem Land Straßenansichten ohne Ankündigung erfasst würden. "Das ist für uns eines der größten Ärgernisse und Anlass für viele Beschwerden von Betroffenen." In Schleswig-Holstein benenne Google einfach die größten Städte, obwohl Kamerawagen auf dem flachen Land auf weit entfernten Abwegen gesichtet werden. Dabei habe jeder Bewohner einen Anspruch auf Auskunft und könne bei Google Germany nachfragen.
Auch beim Umgang mit Widersprüchen bemängelt der Datenschützer das Verhalten des Internetkonzerns. "Bisher hatte Google nicht einmal Eingangsbestätigungen verschickt, sodass die Betroffenen nichts Beweiskräftiges in der Hand hatten." Google habe in dieser Hinsicht aber schon Besserung gelobt.
Die Möglichkeit, Gesichter, Kennzeichen und Grundstücke durch Pixelung unkenntlich zu machen, solle zwar Teil des geforderten Sicherheitskonzeptes werden, doch liege dieses Konzept trotz Zusage immer noch nicht vor. Weichert: "Ich erwarte, dass darin zur Verpixelung präzise Angaben zu finden sein werden."
Mit "Anti-Paparazzi-Paragraph" gegen Google?
Ähnlich wie in Japan hält es Weichert indes für möglich, dass Google Straßenzüge neu aufnehmen muss, sollte es nicht auf Sichtschutze wie Hecken geachtet haben: "Wir haben dies aktuell Google nochmals mitgeteilt. Bei einem Sichtschutz gegenüber der Straße ist das Fotografieren von Grundstücken und Personen nicht durch die so genannte Panoramafreiheit gedeckt."
Da Google in einer Höhe von etwa 2,50 Metern filmt, würden Häuser und Grundstücke trotz Hecken genau aufgenommen. Dies könne im Einzelfall sogar strafrechtlich relevant sein, weil damit gegen den kürzlich neu eingeführten "Anti-Paparazzi-Paragraphen" verstoßen werde. Würden solche Bilder erstellt und veröffentlicht, könnten die Verantwortlichen von Google sogar strafrechtlich belangt werden.
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