Apple gegen Samsung Apple scheitert: Kein Verkaufsverbot für Samsung Galaxy Tab 10.1N
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In seiner ersten Einschätzung sieht das Landgericht bei der neuen Version des 10 Zoll-Tablets von Samsung (siehe Bild oben) keine zu große Ähnlichkeit mit dem iPad2 von Apple. Ein Verkaufsverbot dieses Modells sei aus „wettbewerbsrechtlichen Gründen“ nicht zu vertreten. Eine von Apple monierte Herkunftstäuschung sei jetzt nicht mehr gegeben.
Vor einigen Wochen hatte das Landgericht in Düsseldorf den Vorgänger des Galaxy Tablets, die Modellvariante Galaxy Tab 10.1 (siehe Bild unten), auf Antrag von Apple mit einem Verkaufsverbot in Deutschland belegt, weil es dem iPad2 zu ähnlich sein soll.
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Ein endgültiges Urteil will das Düsseldorfer Landesgericht im Februar 2012 abgeben.
Hier finden Sie Informationen über das Samsung Galaxy Tab 10.1N
Autor/en:
Arnulf Schäfer
Quelle:
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