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Joachim Scheible

27. November 2008

Nutzungsentschädigung unrechtmäßig

Beim Austausch eines fehlerhaften Gerätes dürfen Verkäufer keine Nutzungsentschädigung verlangen - zumindest nicht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Bereits geleistete Zahlungen müssen erstattet werden.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt letztinstanzlich entschieden und gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Quelle AG statt (Aktenzeichen: VIII ZR 200/05).

Im konkreten Fall war 17 Monate nach dem Kauf eines defekten Backofens die Emailleschicht abgeplatzt. Quelle erkannte den Anspruch auf Gewährleistung an. Da eine Reparatur nicht möglich war, musste der Backofen durch einen neuen ersetzt werden.

Quelle: 120 Euro verlangt

Zur Verwunderung der Kundin verlangte der Konzern für die Dauer der Nutzung des fehlerhaften Gerätes eine Entschädigung in Höhe von zunächst etwa 120 Euro. Nach Einwänden der Verbraucherin reduzierte das Unternehmen die Forderung auf knapp 70 Euro. Der vzbv brachte den Fall 2004 vor Gericht und forderte den gezahlten Betrag für die Verbraucherin nun erfolgreich zurück.

Der BGH hatte zuvor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, da ein Urteil ohne eine Auslegung der EU-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf (1999/44/EG) nicht möglich sei. Im April dieses Jahres entschied der EuGH, dass die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands einer Ware unentgeltlich erfolgen muss und deshalb Wertersatz für die Nutzung eines mangelhaften Produkts nicht verlangt werden darf (connect online berichtete).

Auf dieser Grundlage sprach der Bundesgerichtshof jetzt den Zahlungsanspruch zu und verurteilte das Unternehmen zugleich, derartige Forderungen nicht mehr zu erheben.

"Anspruch auf fehlerfreie Produkte"

"Verbraucher haben Anspruch auf fehlerfreie Produkte. Stellt sich im Laufe der Nutzung ein Fehler heraus, der von Anfang an vorlag, darf den Kunden durch den Austausch kein finanzieller Nachteil entstehen", kommentiert Helke Heidemann-Peuser, Leiterin des Referats Kollektiver Rechtsschutz im vzbv den Urteilsspruch.

Verbraucher, die eine Nutzungsentschädigung bei dem Austausch eines fehlerhaften Produktes zahlen sollen oder Erstattungsansprüche geltend machen wollen, können sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.



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