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Verbraucherschutz: Kritik an Prepaid-Mindestumsatz
Die Neue Verbraucherzentrale kritisiert den Mobilfunkanbieter E-Plus. Der Netzbetreiber hatte Kunden per SMS angekündigt, ab 1. September einen Mindestumsatz bei seinen Prepaid-Tarifen einzuführen. Prepaid-Kunden von E-Plus sollen einen Mindestumsatz von einem Euro monatlich bezahlen, wenn sie die Prepaid-Karte mindestens zwei Monate nicht aktiv genutzt haben.
Jetzt kommt Kritik von den Verbraucherschützern. Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern nennt die E-Plus-Mindestgebühr eine Strafgebühr, da lediglich Verbraucher bezahlen müssen, die ihr Handy aus bestimmten Gründen wenig nutzen.
Vom Sonderkündigungsrecht erfährt der Kunde erst, wenn er die in einer von E-Plus versendeten SMS genannte Kurzwahlnummer anruft. Dann, so Geburtig, sollten sich die Nutzer im Zweifel entscheiden, ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und zu einem Anbieter mit einem echten Prepaid-Tarif wechseln.
Der Vorzug beim Prepaid-Tarif sei ja, dass nur die tatsächliche Inanspruchnahme bezahlt werden muss. Monatliche Fixkosten sind bei Prepaid bisher nicht angefallen. Die Einführung eines Mindestumsatzes als verkappte Grundgebühr sei ein Abschied vom Modell Prepaid bei E-Plus und anderen Mobilfunkanbietern.
E-Plus begründet den Mindestumsatz für Prepaid-Kunden unter anderem mit laufenden Kosten wie dem Vorhalten der Rufnummer und der Bereitschaft des Kunden-Services. Sobald die Nummer wieder genutzt wird, entfällt der Mindestumsatz im folgenden Monat wieder.
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