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Wolfgang Bauernfeind

2. März 2010

Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner aktuellen Form für verfassungswidrig erklärt. Sämtliche bisher gespeicherte Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Am Gesetz selbst sind Änderungen notwendig.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beinhaltet, dass sämtliche Verbindungsdaten (Internet und Telefon) von deutschen Telekommunikations-Unternehmen seit 2008 sechs Monate lang gespeichert werden müssen. Polizei und Geheimdienste sollen diese Daten zur Strafverfolgung nutzen können.

Die Richter des Verfassungsgerichts erklärten das Gesetz jetzt für unvereinbar mit dem Datenschutz und dem Recht auf informelle Selbstbestimmung. Es wurde kritisiert, dass die Verhältnismäßigkeit bei einer solche Massenspeicherung nicht gewahrt ist. Außerdem wurde bemängelt, dass die Sicherheit der Daten nicht gewährleistet sei. Zudem gäbe es keine klaren Richtlinien, wann und wofür die Daten genutzt werden sollen.

Die Richter haben explizite Bedingungen genannt, die im aktuellen Gesetz verbessert werden müssen. Hierbei geht es zum Einen um eine sicherere Speicherung der Daten. Außerdem fordert das Verfassungsgericht klare Regelungen zu Datenschutz, Transparenz, Rechtsschutz für Betroffene und Zugriffsrecht der Behörden.

Das deutsche Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die Bundesregierung muss jetzt einen neuen Mittelweg finden, der mit den EU-Vorgaben aber auch dem deutschen Grundgesetz konform geht.



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