pearl.de Bestseller NEU Beratungsvideo Schnäppchen Ausgezeichnet bewertet Pressestimmen Günstig beiwww.pearl.de onlne einkaufen
Der Streitfall Bild vergrößern 468 468 http://img2.magnus.de/Grafik-Gerd-Altmann-pixelio-r468x468-C-e611d763-19601051.jpg

Der Streitfall

Das neue Gerät muss funktionieren: Der Verkäufer ist laut Paragraf 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet, ein mängelfreies und funktionierendes Gerät zu liefern, der Kunde wiederum muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen. So weit, so gut.

Beispiel neues Navi: Das Gerät arbeitet zunächst tadellos, doch nach ein paar Monaten macht es vom einen Tag auf den anderen schlapp. Keine Kartenanzeige mehr, keine Abbiegehinweise – es liegt ein offensichtlicher Defekt vor. Egal, ob der Kunde darauf wütend oder gelassen reagiert – das Navi-System muss zurück zum Händler.

Und nun wird’s spannend. Denn unabhängig davon, ob der Hersteller eine Garantie für seine Produkte auslobt, besteht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Liegt der Kauf länger als sechs Monate zurück, muss der Kunde nachweisen, dass er den Defekt nicht selbst verursacht hat. Das ist in der Regel ganz schön schwierig, allerdings darf der Verkäufer auch keine unzumutbaren Anforderungen stellen.

Käufer vs. Verkäufer


Nach Auffassung der Verbraucherzentralen genügt es beispielsweise, wenn der Käufer darlegt, dass er den Mangel nicht verursacht und das Gerät ordnungsgemäß gebraucht hat. Der Käufer muss also nicht für jeden Defekt gleich ein Sachverständigengutachten erstellen lassen. Auf Verkäuferseite sieht man dies teilweise anders.

Eine Unternehmenssprecherin der Media-Saturn-Holding, der Muttergesellschaft von Media Markt und Saturn Hansa: "Allein die Tatsache, dass ein Gerät keine Einwirkungen von außen aufweist, ist kein hinreichender Nachweis dafür, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden gewesen war."

Offensichtlich beschädigt - oder nicht?


Für den Käufer wären das im Zweifel keine guten Aussichten, denn im Falle eines Mangels ist er auf die Unterstützung des Händlers angewiesen – gerade dann, wenn er für den Schaden nichts kann.

Die Media-Saturn-Sprecherin weist daher darauf hin, dass die Media-Märkte und Saturn-Filialen bestrebt seien, ihren Kunden so weit wie möglich weiterzuhelfen, selbst wenn Gewährleistung oder Garantie nicht mehr geltend gemacht werden können. Etwas einfacher wird es – zumindest theoretisch – wenn der Einkauf nur wenige Monate zurückliegt.

Der Gesetzgeber geht heute davon aus, dass ein innerhalb des ersten halben Jahres aufgetretener Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Sprich: Wurde das neue Navi nicht offensichtlich beschädigt, lag die Ursache für den Defekt bereits beim Verkauf vor.



Inhaltsverzeichnis


Günstig bei www.pearl.de online einkaufen
Meistgelesen
1. Kino-Kritik: I Want To Run

Europa im Schnelldurchlauf: "I Want To Run" ist kein Film für Eintagsjogger.

2. Acer Revo RL70 im Test

PC im Wohnzimmer: Der Acer Revo RL70 ist ein Computer mit ultrakompaktem Formfaktor, der sich sogar an der Rückseite von Displays oder LCD-TVs mit…

3. Canon EF 2,8/200 mm L II IS USM + Canon EF 1,4x III an…

Der Konverter Canon EF 1,4x III macht aus dem starken Canon EF 2/200 mm L IS USM ein durchschnittliches 280er.

4. Kino-Kritik: The Yellow Sea

Mit Axt und Messer: Im furiosen Actionthriller "The Yellow Sea" läuft ein chinesischer Einwanderer in Südkorea Amok.


Kleines Spiel für zwischendurch

Bildergalerien
Samsung NV24 HD Praxistest: Nokia 6230i Sport-Gadgets - ISPO 2008 Namu6 2.4

Bilder-Suche

Top 5 Downloads
1
Recuva

Version: 1.42.544
Lizenz: Freeware
Betriebssystem: Windows

2
Win7codecs

Version: 3.6.3
Lizenz: Freeware
Betriebssystem: Windows

3
OnlineTV

Version: 6.2.0.5
Lizenz: Freeware
Betriebssystem: Windows

4
CCleaner

Version: 3.18.1707
Lizenz: Freeware
Betriebssystem: Windows

5
Firefox

Version: 13.0 Beta 4
Lizenz: Open Source
Betriebssystem: WindowsLinuxMac

Download-Suche