16 Klauseln der Herstellergarantie von Apple sind unzulässig. Dies hat das Landgericht Berlin festgestellt. Die beanstandeten Passagen sind in der einjährigen Herstellergarantie aber auch in der kostenpflichtigen Garantieerweiterung zu finden. Apple hatte diese Klauseln jedoch bereits zur Klageerhebung durch die Verbraucherzentrale Bundesverband geändert.
Das Berliner Landgericht bemängelte beispielsweise die Einschränkungen die Apple in seiner einjährigen Hardwaregarantie formuliert, demzufolge das Unternehmen nur für Material- und Herstellerfehler haftet, wenn das Apple-Produkt "normal" genutzt wird.
Bei intensiver Nutzung konnten Kunden keine Garantie mehr in Anspruch nehmen. Das Gericht sah diese Einschränkung als eine Entwertung ins Belanglose an. Ein anderes Beispiel: Apple wollte entsprechend einer früheren Klausel nicht für Dellen und Kratzer aufkommen, falls die Funktionen des Produktes nicht beeinträchtigt sind oder diese sich nicht wesentlich nachteilig auf die Nutzung auswirken. Auch diesen Passus stufte das Landgericht als unzulässig ein.
Das jetzt veröffentliche Urteil des Berliner Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Ob die inzwischen von Apple überarbeiteten Klauseln wirklich den in dem Urteil (Az. 15 O 601/12) formulierten Anforderungen entsprechen, ist noch zu überprüfen.