Verkaufsverbot für Moto G droht
Motorola verliert Patentstreit in Deutschland
Das Landgericht Mannheim hat Motorola Mobility wegen Patentverletzung verurteilt. Kläger ist der deutsche Laserspezialist LPKF. Als direkte Folge des Urteils droht ein Verkaufsverbot für einige Baureihen des beliebten Smartphones Moto G.

Wie Motorola gegenüber connect erklärt, ist das Verkaufsverbot für das Moto G noch nicht rechtskräftig. Zudem werde das Moto G seit April mit einem anderen Verfahren produziert, so dass aktuelle Modelle nicht mehr von dem Verbot betroffen sind. Zeitgleich hat Motorola heute den Verkaufsstart für die LTE-Variante des Moto G bekanntgegeben.
Stand: 10.07.2014
Verkaufsverbot für Moto G droht
In dem Gerichtsverfahren zwischen Motorola und dem deutschen Mittelständler LPKF geht es um ein weltweites Patent des Laserspezialisten. Darin ist ein LDS-Verfahren ("Laser-Direkt-Strukturierung") beschrieben, das für die Herstellung von Antennen in Smartphones oder PCs eingesetzt wird. Auch Motorola nutzt dieses Verfahren in Smartphones wie dem Moto G.
In China wurde das Patent 2013 für ungültig erklärt. Motorola soll die Technologie genutzt haben und patentverletzende Geräte nach Deutschland eingeführt haben. Dagegen ging LPKF nun vor.
Zudem hat LPKF ein Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Obersten Chinesischen Volksgericht beantragt, diesmal mit Erfolg. Weiterhin geht das Unternehmen gegen Smartphone-Hersteller vor, die das Patent verletzen.
Motorola muss nun innerhalb Deutschlands den Verkauf von entsprechenden Geräten, stoppen. Laut dem US-Blog Android Central wird das Verfahren unter anderem im Moto G genutzt. Betroffene Smartphones müssen aus dem Handel zurückgerufen werden. Auch eine Schadenersatzpflicht von Seiten Motorolas hat das Landgericht Mannheim anerkannt.
Dr. Ingo Bretthauer, CEO von LPKF, fühlt sich durch das Urteil bestätigt und will auch weiterhin für das Patent kämpfen - vor allem in China. In Zukunft will LPKF noch konsequenter gegen Patentverletzer vorgehen.
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