Patentstreit: Apple gegen Samsung
Jetzt wieder eine Niederlage für Apple
Das Galaxy Tab 10.1 N darf weiter in Deutschland verkauft werden. Das Landgericht München lehnte gestern den entsprechenden Apple-Verkaufsverbotsantrag ab. Abgelehnt wurden ebenfalls der Antrag auf ein Verkaufsverbot für zehn Samsung Galaxy-Modelle. Darunter: das neue Android-Topmodell Galaxy Nexus.

Im Patent-Dauerkrieg Apple gegen Samsung gibt es eine neue Entscheidung. Nach dem vorgestrigen Sieg von Apple vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gab es gestern vor dem Münchner Landgericht wieder eine deftige Niederlage für Apple. Das Münchner Gericht lehnte die Klage der Amerikaner ab, den Verkauf des Galaxy Tab 10.1N in Deutschland zu verbieten. Samsung führte im November das Samsung Galaxy Tab 10.1N in Deutschland ein, um das vom Mannheimer Landgericht verfügte Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 zu umgehen. Das Tab 10.1N hat ein äußerlich modizifiertes Gehäuse, die technischen Features sind jedoch identisch mit dem Vorgänger Galaxy Tab 10.1. Gleichzeitig lehnte das Gericht auch das beantragte Verkaufsverbot für insgesamt zehn Smartphone-Modelle von Samsung ab. Apple berief sich bei der Klage auf angebliche Verletzungen des geistigen Eigentums durch Samsung. Doch die Klage, die unter anderem auch das neue Android-Topmodell Galaxy Nexus betraf, wurde vom Vorsitzenden Richter mit der Begründung abgelehnt, dass die Samsung-Modelle auf Technologien basieren, die bereits am Markt etabliert waren, noch bevor Apple entsprechende Patente angemeldet hatte. Der Dauerprozess-Streit Apple gegen Samsung geht jedoch weiter - am 9. Februar wird bereits das nächste Urteil - diesmal aus Düsseldorf - erwartet.
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