Recht
Telekommunikationsgesetz: Das ändert sich 2012
Im Lauf des neuen Jahres wird das Telekommunikationsgesetz geändert. Die Änderungen bringen einige Verbesserungen für die Verbraucher und werden wahrscheinlich im 2. Quartal 2012 wirksam.

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes bringt einige Änderungen, die für die Verbraucher interessante Detail-Verbesserungen bieten sollen. So werden in Zukunft die Wartezeiten bei Servicenummern kostenlos sein. Die Umsetzung der Regelung erfolgt jedoch in mehreren Schritten - zunächst gilt die Regelung, dass die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenlos sind. Eine weitere Änderung betrifft den Anbieterwechsel - Telefon- oder Internetanschluss dürfen in Zukunft bei einem Anbieterwechsel höchstens für einen Kalendertag unterbrochen sein.
Anpassungen gibt es auch bei der Mitnahme einer Rufnummer: Sie muss für Festnetz- und für Anschlüsse im Mobilfunknetz zukünftig möglich sein. Interessant ist auch, dass zukünftig bei Internetanschlüssen im Festnetz auch die erreichbare Mindestgeschwindigkeit anzugeben ist.
Außerdem müssen alle Anbieter unter ihren Tarifangeboten bald mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten. Schön: Bei der Nutzung von Call-by-Call-Diensten muss nach dem neuen TK-Gesetz in Zukunft vor dem Gespräch der Preis angesagt werden.
Die Änderungen des neuen TK-Gesetzes treten voraussichtlich im zweiten Quartal 2012 in Kraft.
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