Apple gegen Samsung
Samsung-Tablets: Verkaufsverbot fürs Galaxy Tab 7.7
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden: Samsung darf sein Galaxy Tab 7.7 in Europa nicht mehr verkaufen. Keine Bedenken hatte das Gericht gegen den Verkauf des größeren Samsung-Tablets Galaxy Tab 10.1 N.

Apple hat heute vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen Erfolg über Samsung erzielt und gleichzeitig eine Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht entschied, dass Samsung sein kleines Android-Tablet Galaxy Tab 7.7 in Europa nicht verkaufen darf. Apple hatte gegen Samsung geklagt, weil das Galaxy Tab 7.7 dem iPad zu ähnlich sehen würde. Dieser Geschmacksmusterklage hat jetzt das Gericht entsprochen. Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits zuvor den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 7.7 in Deutschland durch die deutsche Niederlassung von Samsung verboten. Das neue Urteil des Oberlandesgerichts weitet dieses Verbot nun auch auf die koreanische Muttergesellschaft und deren Verkaufsaktivitäten für ganz Europa aus.
Apples Versuch auch den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 N per Gericht zu stoppen, scheiterte jedoch. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass sich das Galaxy Tab 10.1 N deutlich genug vom iPad unterscheiden würde und folglich ein Verkaufsverbot wegen eines Verstoßes gegen das Geschmacksmuster nicht in Frage käme. Damit bestätigte das Düsseldorfer Oberlandesgericht eine frühere Entscheidung des Düsseldorfer Landesgerichts .Weitere Informationen:Test des Samsung Galaxy Tab 10.1 N Kaufberatung: Worauf beim Tablet-Kauf achten?
