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TKMV

Bundesrat beschließt höhere Mindestbandbreiten

Der Bundesrat hat die Mindestbandbreiten zur Internetversorgung angepasst. Künftig sollen Provider mindestens 15 MBit/s im Download sowie 5 MBit/s im Upload liefern.

 Tarif-Angebote der DSL- & Kabelbetreiber im Vergleich
Der "Mindestlohn der Internetbandbreite" wird erhöht.
© Benedek Alpar / shutterstock.com

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat für eine Novelle in der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten - kurz TKMV - abgestimmt. Infolgedessen werden die Mindestbandbreiten von Internetanbietern angehoben. So soll der Download künfti...

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat für eine Novelle in der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten - kurz TKMV - abgestimmt. Infolgedessen werden die Mindestbandbreiten von Internetanbietern angehoben. So soll der Download künftig bei mindestens 15 statt 10 Megabit pro Sekunde liegen; die Uploadraten werden von 1,7 auf 5 MBit/s angepasst. Bei der Latenz ändert sich mit 150 Millisekunden indes nichts. Die Änderung soll spätestens Anfang des kommenden Jahres inkrafttreten.

Damit vollzieht der Digitalausschuss des Bundestags den finalen Schritt zur TKMV-Novelle, die im vergangenen Oktober gebilligt wurde. Laut der Bundesnetzagentur sollen neben Einzelhaushalten insbesondere Mehrpersonenhaushalte von den Anpassungen profitieren. Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, äußert sich zur Änderung wie folgt:

"Wir passen die Mindestversorgung regelmäßig an. Sie ist wie der Mindestlohn: Die meisten haben mehr, aber niemand soll darunterfallen. Auch wenn es um eine Untergrenze geht, kann sich dadurch die private wie berufliche Nutzung von Internet- und Onlinediensten verbessern. Die höheren Werte helfen dabei, die digitale Teilhabe in Deutschland voranzubringen."

Fraglich bleibt, inwiefern die Gesetzesänderung auch in der Praxis bei den Providern ankommt. Erst im vergangenen Mai wurde erstmals ein Internetanbieter von der Bundesnetzagentur verpflichtet, diese Mindestanforderung zu erfüllen. Bis September 2024 gingen rund 6.200 Eingaben von Haushalten ein, die möglicherweise unterversorgt sind - im November waren lediglich rund 100 hiervon in Bearbeitung.

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Autor: Jusuf Hatic • 23.12.2024

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