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Abmahnung für Apple: AGBs für Online-Käufe rechtswidrig
Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen haben Apple abgemahnt. Gewisse Geschäftsbedingungen bei Online-Käufen waren nicht zulässig.

Wer online Apple-Produkte kauft, kann mitunter Schwierigkeiten bekommen, wenn er das Produkt nicht behalten will. Nach bisherigen Bestimmungen von Apple konnten Produkte nur unter bestimmten Umständen zurückgeschickt werden. Zum Beispiel wurden Produkte nur zurückgenommen, wenn sie in der Originalverpackung verschickt wurden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Geschäftsbedingungen von Apple daher für unzulässig erklärt und das Unternehmen abgemahnt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, wer etwas im Internet bestellt, habe das Recht, es zu testen. Bei einem iPhone gehöre dazu zum Beispiel das Aktivieren der Sicherheitsfeatures. Funktionierten diese nicht und war die Verpackung bereits im Abfall gelandet, hatte man keine Chance, das Widerrufsrecht für das Produkt wahrzunehmen. Wer eine Apple Watch der "Edition Kollektion" gekauft hat und sie zurückgeben wollte, konnte das nur tun, wenn die Uhr davor in einer Außenstelle von Apple geprüft worden war. Generell konnten Produktkäufe nur rückgängig gemacht werden, wenn außer der Originalverpackung auch die Quittung vom Kauf vorhanden war.
Die Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen hat diese Geschäftsbedingungen als kundenfeindlich eingestuft und damit ihre Abmahnung an Apple begründet. Die Bestimmungen von Apple würden die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Widerruf von Online-Käufen einschränken, heißt es.
Welche Rechte haben Verbraucher?
Das Widerrufsrecht soll Verbrauchern die Möglichkeit bieten, ihr erworbenes Produkt erst einmal zu prüfen und gegebenenfalls den Kaufvertrag zu lösen, wenn das Produkt nicht gefällt. Das Widerrufsrecht gilt beim Online-Einkauf 14 Tage nach dem Erhalt der Ware. Es darf darüber hinaus an keine weiteren Bedingungen geknüpft oder in irgendeiner Form eingeschränkt werden.
Wenn jemand das Widerrufsrecht in Anspruch nehmen will, darf diese Option nicht davon abhängig gemacht werden, ob bei einem Gerät die Sicherheitsfeatures aktiviert wurden oder ob es durch eine Prüfstelle ging, lautet die Aussage der Verbraucherschützer. Allerdings müssen Verbraucher unter Umständen einen Wertersatz leisten, wenn sie ein beschädigtes Produkt zurückgeben wollen.
Wer einen Fehler bei einem mangelhaften Apple-Produkt melden wollte, musste dies nach bisherigen Bedingungen "so bald wie möglich" tun. Die Formulierung bietet viel Spielraum für Interpretationen. Fest steht jedoch, dass Verbraucher nach der allgemeinen Gesetzeslage nicht dazu verpflichtet sind.
Wie hat Apple auf die Abmahnung reagiert?
Laut den Verbraucherschützern will Apple in Zukunft auf solche einschränkenden Geschäftsbedingungen verzichten. Dazu hat das Unternehmen aus Cupertino eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Die AGBs von Apple wurden bereits entsprechend überarbeitet.
In Zukunft will Apple bei seinen Online-Angeboten deutlicher auf das gesetzliche Widerrufsrecht hinweisen. Auch dies wurde im Impressum entsprechend angepasst. Diese Punkte waren ebenfalls von den Verbraucherschützern aus Nordrhein-Westfalen abgemahnt worden.