Neue Aufnahmen
Google Street View: Widerspruch erneut fällig
Für Google Street View werden neue Aufnahmen getätigt - damit verlieren eingelegte Widersprüche ihre Wirkung.

2008 wurden für den Street View genannten Google-Dienst, der 360-Grad-Ansichten aus der Straßenperspektive in Google Maps ermöglicht, Aufnahmen in Deutschland gemacht. Diese wurden etwa zwei Jahre später der Öffentlichkeit zugänglich gemacht - wer nicht wollte, dass das eigene Haus oder Grunds...
2008 wurden für den Street View genannten Google-Dienst, der 360-Grad-Ansichten aus der Straßenperspektive in Google Maps ermöglicht, Aufnahmen in Deutschland gemacht. Diese wurden etwa zwei Jahre später der Öffentlichkeit zugänglich gemacht - wer nicht wollte, dass das eigene Haus oder Grundstück zu sehen ist, musste Widerspruch bei Google einlegen.
Rund 15 Jahre später beginnt Google erneut damit, Aufnahmen für Street View anzufertigen. Diese dienen zur Aktualisierung der teilweise veralteten Bilder. Mit der Neuaufnahme verliert allerdings auch ein etwaig getätigter Widerspruch seine Gültigkeit, wie das Portal WinFuture berichtet.
Entsprechend wird ein neuerlicher Widerspruch benötigt, um wie beim ersten Zyklus die jeweiligen Objekte unkenntlich zeichnen zu lassen. Hierfür wird wahlweise eine E-Mail an die Adresse streetview_deutschland@google.com oder ein ausgefülltes Onlineformular benötigt. Der Vorgang kann ab sofort gestartet werden; eine zeitliche Frist indes nicht, sodass auch ein nachträglicher Widerspruch zu den Street-View-Aufnahmen möglich ist.