Coronakrise und Datenschutzfragen
Österreichischer Mobilfunker liefert Regierung Bewegungsdaten
Ohne Vorwarnung und aus Eigeninitiative: Der größte österreichische Mobilfunker A1 hat die Bewegungsprofile sämtlicher Kunden an die Behörden übermittelt.

Auch Österreich leidet schwer unter dem Coronavirus und versucht, mit drastischer Einschränkung der Bewegungsfreiheit die Lage in den Griff zu bekommen. Nun hat laut einer Meldung der Kronenzeitung A1, der größte Mobilfunker des Landes, selbst Initiative ergriffen und der Regierung die Bewegungs...
Auch Österreich leidet schwer unter dem Coronavirus und versucht, mit drastischer Einschränkung der Bewegungsfreiheit die Lage in den Griff zu bekommen. Nun hat laut einer Meldung der Kronenzeitung A1, der größte Mobilfunker des Landes, selbst Initiative ergriffen und der Regierung die Bewegungsprofile sämtlicher Mobilfunkkunden zur Verfügung gestellt – ohne deren Wissen und Einwilligung. Der Krisenstab sollte so Gelegenheit haben, seine Maßnahmen zur Einschränkung sozialer Kontakte zu überprüfen. Verglichen wurden demnach die räumlichen Aktivitäten vom Samstag, den 14. März, mit dem vor einer Woche.
A1 sieht keine Rechtsprobleme, andere schon
Gegenüber der Tageszeitung Der Standard bestätigte ein A1-Sprecher, "dass sein Unternehmen die Bewegungsprofile sammelt, auswertet und der Regierung liefert". Die Profile seien anonymisiert weitergegeben worden, könnten also nicht mit Kundendaten verknüpft werden. Zudem seien nicht einzelne Personen, sondern nur Gruppen ab 20 Menschen getrackt worden. Rechtlich sieht man bei A1 laut Der Standard keine Probleme, die Methode sei DSGVO-konform und solle helfen, die Pandemie zu bekämpfen.
Trotz des hehren Ziels bewerten Rechtsexperten und die Oppositionsparteien die Sache anders: Weder aus dem Telekomgesetz noch aus dem Epidemiegesetz ließe sich eine solche Vorgehensweise ableiten, äußerte Datenschutzrechtler Christof Tschohl gegenüber dem Standard.
Auch in Deutschland möglich?
Auch in Deutschland wird seit Anfang März kontrovers über eine Auswertung der Handydaten diskutiert. Auslöser war eine Äußerung von Lothar Wieler, dem Präsidenten des Robert-Koch-Instituts. Er sagte, dies sei "eine gute Möglichkeit, um Kontaktpersonen von Infizierten aufzuspüren" – wies aber auch auf die ethischen, rechtlichen und moralischen Probleme hin.
Die Idee wurde von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) prompt zurückgewiesen. Auch die Deutsche Telekom erteilte solchen Überlegungen eine klare Abfuhr und bezeichnete sie als "Unfug".
UPDATE: Inziwschen hat die Telekom ihre Meinung geändert und dem RKI am 17. März ein erstes Datenpaket mit Bewegungsprofilen zur Verfügung gestellt – hier geht’s zum Bericht.
Der Bundesdatenschutzbeauftrage Ulrich Kelber stellte gegenüber Heise Online klar, dass das Tracken der Bewegungswege nur unter bestimmten Voraussetzungen legal wäre: "Das heißt, die Zustimmung muss freiwillig und informiert erfolgen. Die Betroffenen müssen vorher ausführlich über den Zweck der Erhebung, die Nutzung der Daten und die Speicherdauer informiert werden, damit Sie die potenziell für sie entstehenden Risiken abwägen können." Einen staatlich erzwungenen Zugriff auf Handydaten hält er laut "Heise Online" für "mehr als problematisch".