Interview
"Vor der Garantieverlängerung das Kleingedruckte lesen!"
Ist die Garantieverlängerung beim iPhone-Kauf sinnvoll? Wir sprachen mit Rechtsanwalt und ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer über die Rechtslage in Garantie- und Gewährleistungsfällen.

Wenn Ihr iPhone zur Reparatur muss, spielt auch das Thema Garantieverlängerung eine wichtige Rolle. Wie verhält es sich eigentlich genau mit der Garantie und lohnt sich eine Verlängerung überhaupt? Der Jurist Tobias Klingelhöfer gibt Auskunft.

Herr Klingelhöfer, ganz grundsätzlich: Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und bestehen immer dann, wenn die Ware einen Sachmangel aufweist, der schon zum Zeitpunkt der Lieferung vorlag. Die Gewährleistungsansprüche richten sich also gegen den Verkäufer und nicht gegen den Hersteller. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusage des Verkäufers oder des Herstellers. Mit ihr sichert der Hersteller eine bestimmte Beschaffenheit der Ware zu oder garantiert, dass die Ware diese Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum beibehält.
Wenn ich mir ein neues iPhone bei einem Apple-Händler kaufe: Wie lange habe ich denn Garantie auf das gekaufte Gerät?
Die Garantie ist eine freiwillige Angelegenheit - es ist somit Sache des Herstellers, in den Garantiebedingungen festzulegen, wie lange die Garantie gilt. Apple gibt aktuell eine einjährige Herstellergarantie ab Kaufdatum.
Gilt die Garantie für alle Bauteile? Stichwort: Akku.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt grundsätzlich für alle Bauteile des Handys, also auch für den Akku - allerdings nur, wenn der schon bei Lieferung mangelhaft war. Ob die Garantie alle Bauteile des Geräts erfasst, bestimmt der Hersteller in seinen Garantiebedingungen.
Muss der Hersteller immer dem Garantieanspruch eines Kunden nachkommen?
Wenn die Voraussetzungen nach den Garantiebedingungen vorliegen, dann muss der Hersteller den Anspruch des Kunden erfüllen. Weigert sich der Hersteller, kann er im letzten Schritt verklagt werden. Beruft sich der Kunde hingegen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, kann der Hersteller ihn zunächst an den Verkäufer als seinen Vertragspartner verweisen.
Nicht jeder kauft aber im Laden. Wie sieht es mit der Gewährleistung oder Garantie aus, wenn ich mir ein gebrauchtes iPhone von einer Privatperson kaufe?
In einem Individualvertrag zwischen zwei Privatpersonen kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Es sein denn, der Verkäufer verschweigt den Mangel arglistig. Wenn aber ein Privatverkäufer mehrere iPhones etwa über Ebay verkauft und dabei immer wieder die Mängelhaftung ausschließt, können die Bedingungen zum Kaufvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgelegt werden. Hier darf die Gewährleistung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Verkäufers.
Lohnt sich denn eine Garantieverlängerung überhaupt?
Das hängt von den Garantiebedingungen ab. Da diese vom Hersteller vorgegeben werden, gilt für jedes Produkt etwas anderes. Bevor Sie eine Garantieverlängerung abschließen, sollten Sie sich vorher auf jeden Fall das Kleingedruckte gut durchlesen.