Rufnummernmitnahme

Handynummer beim Anbieterwechsel mitnehmen

12.2.2015 von Josefine Milosevic

Wer mit seinem Mobilfunkanbieter unzufrieden ist, muss ihm nicht ewige Treue schwören, sondern kann sogar mit seiner alten Rufnummer zum neuen Betreiber wechseln. Wir erklären, wie die Rufnummernmitnahme funktioniert.

ca. 3:40 Min
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Smartphone Zahlentastatur
Smartphone Zahlentastatur
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Rufnummernmitnahme nach Vertragsende

Seit 2002 können Sie Ihre alte Rufnummer beim Vertragswechsel mitnehmen. Voraussetzung ist eine fristgerechte Kündigung. Wichtig: Die Kündigung sollte spätestens zwei Wochen vor Stellung des Portierungsantrags beim alten Anbieter vorliegen.

Den Antrag auf Rufnummernmitnahme müssen Sie beim neuen Anbieter stellen - spätestens einen Monat nach Ende des alten Vertrags. Dazu legen Sie neben der Kündigungsbestätigung am besten die letzte Handyrechnung bei: Denn damit alles reibungslos klappt, müssen Name, Geburtsdatum, Kundennummer und Rufnummer identisch sein mit den Angaben auf der alten Rechnung. Nur so kann der neue Betreiber Sie in der zentralen Datenbank richtig zuordnen und Ihnen per SMS den Portierungstermin durchgeben.

Von der technischen Abwicklung der Rufnummernmitnahme bekommen Sie in der Regel nichts mit: Die Nummer wird am Tag nach Ablauf des Vertrags zwischen Mitternacht und sechs Uhr übergeben. In dieser Zeit sind Sie nicht erreichbar. Für die Portierung kassiert der alte Betreiber bis zu 30 Euro. Der neue Anbieter versüßt den Wechsel meist mit einem Startguthaben oder einer Gutschrift.

Sofortige Rufnummernmitnahme

Seit der Novellierung des TK-Gesetzes 2012 erlaubt der Gesetzgeber auch eine sofortige Portierung - Sie können jederzeit aus einem laufenden Mobilfunkvertrag Ihre Rufnummer zu einem neuen Anbieter umziehen.

Dazu beantragen Sie beim bisherigen Anbieter per Hotline oder via Internet eine sofortige Portierung der Nummer und kündigen den alten Vertrag am besten gleich schriftlich. Die monatliche Grundgebühr des noch gültigen Vertrags müssen Sie freilich bis Vertragsende weiter zahlen. Zudem kann der alte Betreiber bis zu 30 Euro Gebühr verlangen.

Netzfinder App
Netzfinder: Mit der Android- und iOS-App kann man Rufnummern in Echtzeit abfragen - jedoch nur von Netzbetreibern. Preis iOS: 99 ct.
© Hersteller/Archiv

Beim neuen Anbieter schließen Sie einen Vertrag mit sofortiger Rufnummernmitnahme ab. Binnen 30 Tagen muss der neue Anbieter einen Antrag auf Portierung bei Ihrem alten Betreiber gestellt haben. Über den genauen Umzugstermin informiert Sie der neue Anbieter per SMS.

Für den Wechselprozess sollten Sie mindestens sieben Arbeitstage einplanen. Informieren Sie Ihre Bekannten bei Bedarf, dass Sie in einem neuen Netz funken - denn nicht jeder hat eine Sprachflat in alle Netze. Das Handynetz einer Nummer lässt sich per Kurzwahl, SMS oder App abfragen.

Rufnummernmitnahme bei Prepaid

Auch Prepaid-Rufnummern können seit 13 Jahren portiert werden. Dabei bieten nahezu alle Provider den Übertrag der bestehenden Rufnummer auf einen neuen Laufzeitvertrag. Nur bei einigen Discounter-Anbietern ist die Übernahme der alten Prepaid-Nummer nicht möglich.

Provider Check App
Provider Check: Die kostenlose Android-App ermittelt nicht nur das Netz einer Handynummer sondern gibt auch den Ort einer Festnetznummer an.
© Hersteller/Archiv

Wichtig für die wechselwillige Guthabenkarten-Klientel: Wer seine Nummer behalten will, muss beim alten Anbieter eine Verzichtserklärung abgeben. Allerdings heißt das auch, dass ein vorhandenes Guthaben damit verfällt.

Damit beim Wechsel nichts schiefgeht, sollte der Kunde bei der Bestellung einer neuen Prepaid-Karte auf korrekte Daten achten: Der Inhaber der alten Prepaid-Nummer muss mit dem zu portierenden Kunden identisch sein. Daher sollte man noch vor dem Nummernumzug beim alten Anbieter die persönlichen Daten wie Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum abgleichen.

Unbedingt beachten: Auch bei Prepaid fallen für die Rufnummernmitnahme Kosten von bis zu 30 Euro an. Die Gebühr zieht der alte Anbieter vom Guthaben ab - es sollte also genügend Bares auf die SIM-Karte aufgebucht sein, sonst können Sie nicht portiert werden.

Rufnummernmitnahme im Festnetz

Auch wenn man den Festnetzanbieter wechselt, kann man seine Telefonnummer meist ohne Schwierigkeiten vom alten zum neuen Provider umziehen. Bei einer geplanten Mitnahme wird die Portierung im Normalfall über den neuen Dienstleister abgewickelt. Teilweise ist das sogar die Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitnahme der Rufnummer. Wer wechseln will, kündigt also seinen aktuellen Vertrag nicht selbst, sondern überlässt dem neuen Versorger die Portierung der Rufnummer samt Kündigung des bestehenden Vertrags.

Netzfinder App
Mobile Net Finder: Die Android-App prüft, in welchem Netz eine Nummer weltweit registriert ist. Preis: 1,99 Euro.
© Hersteller/Archiv

Die Portierung von Rufnummern ist mittlerweile auch höchstrichterlich als Standard akzeptiert. Scheitert diese, rechtfertigt das eine fristlose Vertragskündigung: Deutsche Gerichte aller Instanzen haben die Gültigkeit der Sonderkündigung in einem Fall bestätigt, in dem die Nummernübertragung nicht funktionierte, dem Kunden aber zuvor zugesagt worden war, dass der neue DSL-Anbieter alle Formalitäten - einschließlich Portierung der alten Nummer - als Service abwickeln würde. Wer den Wohnwort wechselt und in einen anderen Vorwahlbereich zieht, kann seine Rufnummern nicht mitnehmen.

Rechtslage

Festnetzkunden können ihre Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen - doch nicht in jedem Fall.

Beim Wechsel des Festnetztelefonanbieters besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Eine entsprechende Bestimmung ist in das Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen (§ 46 Abs. 2) worden. Die Regelung soll verhindern, dass Kunden wegen dem drohenden Verlust ihrer gewohnten Rufnummer von einem Anbieterwechsel absehen.

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Bei einem Anbieterwechsel stimmt der neue Anbieter die Portierung mit dem alten Dienstleister ab. Aber Vorsicht! Ein Wechsel des Anbieters liegt nur vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Versorger beendet ist. Bei einem Vertragswechsel ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Es steht dann im Ermessen des Anbieters, ob er die Beibehaltung ermöglicht.

Schon seit 2002 können auch Mobilfunkkunden ihre Handynummer beim Anbieterwechsel behalten. Die hiergegen gerichtete Klage von T-Mobile wies das Verwaltungsgericht Köln damals ab (VG Köln, Az.: 11 K 4430/00).

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