Klage gegen MediaMarkt

Android-Smartphone mit Sicherheitslücken: Klage gegen MediaMarkt

Ein Smartphone mit kritischen Sicherheitslücken wurde bei MediaMarkt verkauft: Das hat eine Klage für eine Filiale in Köln zufolge.

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Mobistel Cynus T6
Mobistel Cynus T6: Das Smartphone weist kritische Sicherheitslücken auf und stand bis vor Kurzem dennoch bei MediaMarkt im Regal.
© Mobistel

Bei MediaMarkt stand ein Smartphone im Regal, das durch seinen günstigen Preis von 99 Euro manchen Kunden hätte Freude machen können - wären da nicht gewisse Sicherheitsrisiken gewesen. Es handelt sich um das Cynus T6 der Firma Mobistel, einem Android-Smartphone, bei dem zum Zeitpunkt des Verkaufes 15 nicht mehr behebbare Sicherheitslücken gefunden wurden. Dies ergab eine Analyse von IT-Sicherheitsexperten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Das BSI habe die Firma Mobistel im September 2016 auf die Sicherheitslücken bei ihrem Produkt aufmerksam gemacht, heißt es in der Süddeutschen Zeitung. Das Unternehmen habe bis heute diesbezüglich keinen Kontakt mit dem BSI aufgenommen. Seit dem Test durch das BSI habe es keine Sicherheitsupdates auf dem Cynus T6 gegeben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt nun gegen eine Kölner MediaMarkt-Filiale, da dies eine wesentliche Information sei, die den Verbrauchern mitgeteilt werden müsse.

Lesetipp: Wie gut ist die Update-Politik der Smartphone-Hersteller?

Die Klage befindet sich offenbar noch in einem frühen Stadium. Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale NRW, Christine Steffen, erklärt, das Verfahren dürfte für Verbraucher von grundsätzlicher Bedeutung sein.

Die Verbraucherzentrale hätte gegen die Firma Mobistel direkt klagen können, aber auch gegen den Android-Entwickler Google. Man habe sich jedoch für den Händler, in diesem Fall MediaMarkt, entschieden, da dieser die Zwischenposition hätte und für die Verbraucher der unmittelbare Vertragspartner sei. Christine Steffen erklärt gegenüber der Süddeutschen Zeitung: "Es kann nicht sein, dass ich ein neuwertiges Gerät in einem Markt kaufe, das mit Sicherheitslücken behaftet ist, die auch im Nachhinein, wenn ich es in Betrieb nehme, nicht geschlossen werden und ich das nicht weiß".

Verbraucher sollen also davor geschützt werden, die Katze im Sack zu kaufen und der Händler hätte die Pflicht, dies zu gewährleisten, indem er seine Kunden informiert. Obwohl die Klage nur eine einzige MediaMarkt-Filiale betrifft, erhoffen sich die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen eine Signalwirkung, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Mediamarkt selbst hat offenbar keine Stellungnahme zu der Angelegenheit abgegeben. Das betroffene Gerät ist aktuell nicht mehr im Sortiment.

21.7.2017 von Annegret Mehlfeld

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