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Recht auf Versorgung mit Telkodiensten

Bundesnetzagentur zwingt Anbieter zur besseren Versorgung

Erstmals hat die Bundesnetzagentur einen Anbieter zu einer Mindestversorgung zu einem bestimmten Preis verpflichtet. Weitere Verfahren laufen.

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Erstmals verpflichtet die Bundesnetzagentur einen Anbieter zu einer Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten.
© escapejaja / Adobe Stock

Die Digitalisierung ist ein fester Bestandteil unseres Alltags, doch nicht alle Haushalte profitieren gleichermaßen von einer stabilen Internetverbindung. Nun setzt die Bundesnetzagentur ein Zeichen: Erstmals wird ein Anbieter dazu verpflichtet, einen Haushalt mit den erforderlichen Dienstleistunge...

Die Digitalisierung ist ein fester Bestandteil unseres Alltags, doch nicht alle Haushalte profitieren gleichermaßen von einer stabilen Internetverbindung. Nun setzt die Bundesnetzagentur ein Zeichen: Erstmals wird ein Anbieter dazu verpflichtet, einen Haushalt mit den erforderlichen Dienstleistungen zu versorgen.

Dies folgt auf eine Beschwerde eines Verbrauchers, dessen Wohnort in Niedersachsen nur zu einem hohen Preis mit Internet versorgt werden konnte. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte die Wichtigkeit einer angemessenen Versorgung im beruflichen und privaten Umfeld.

Bundesnetzagentur reagiert

Auf Grundlage der gesetzlichen Mindestanforderungen stellte die Bundesnetzagentur daraufhin eine Unterversorgung fest. Dazu gehörte auch, dass Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden. Um die Anforderungen umzusetzen und eine Mindestversorgung anzubieten, wurde allen Telekommunikationsanbietern ein Monat Zeit eingeräumt.

Da keines der betroffenen Unternehmen sich bereit erklärte, nachzubessern, führte die Bundesnetzagentur ein Verpflichtungsverfahren durch. Dabei hörte sie mehrere Unternehmen an, die am betreffenden Ort bereits über Infrastruktur verfügen. Darunter waren sowohl Betreiber von leitungsgebundenen Netzen als auch Unternehmen, die Internet per Mobilfunk oder Satellit bereitstellen. Um welche Anbieter es sich hier konkret handelt, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor.

Mindestversorgung festgelegt: 10 MBit/s im Download

Der verpflichtete Anbieter muss gegenüber dem Verbraucher nun eine Mindestversorgung gemäß gesetzlicher Vorgaben sicherstellen. Dazu gehört ein Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde, ein Upload von mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden für die Signalübertragung. Dies soll zudem zu einem "erschwinglichen Verbraucherpreis" erfolgen, für den die Bundesnetzagentur etwa 30 Euro pro Monat veranschlagt.

Rechtliche Möglichkeiten für das Unternehmen

Während das verpflichtete Unternehmen die Option hat, die Entscheidung gerichtlich zu überprüfen, prüft die Bundesnetzagentur inzwischen rund 130 weitere Beschwerdeverfahren. Parallel bewertet sie mehrere Gutachten, die die Anforderungen für die Mindestversorgung beurteilen. Im Rahmen dieser Evaluation wird ein Prüfbericht erstellt, der die Grundlage für künftige Anpassungen der Mindestversorgungsverordnung bilden soll.

Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten besteht seit Dezember 2021, während die aktuelle Verordnung zu den Mindestversorgungswerten seit Juni 2022 gilt. Die Bundesnetzagentur arbeitet eng mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages zusammen, um zukünftige Änderungen an den Vorschriften zu gewährleisten.

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Autor: Yvonne Junginger • 12.3.2024

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