Zum Inhalt springen
Technik. Tests. Trends.
VG Wort Pixel

Pokémon Go versus Verbraucherschutz

Pokémon Go: Abmahnung wegen Nutzungsbedingungen

Pokémon Go enthält 15 Klauseln mit Mängeln beim Datenschutz und hinsichtlich der Nutzungsbedingungen. Die Verbraucherzentrale kritisiert das und verschickte Abmahnungen an Niantic.

Pokémon GO - Kartenansicht
“Bleibe wachsam" - das gilt auch für den Datenschutz beim Kultspiel Pokémon Go.
© Niantic / Screenshot: connect.de

Die Verbraucherzentrale Bundeszentrale e.V. kritisiert divese Mängel bei den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des neuen Kultspiels Pokémon Go. Diese Bestimmungen enthalten nach Angaben der Verbraucherschützer 15 Klauseln, die nicht dem deutschen Recht entsprechen. Deshalb haben...

Die Verbraucherzentrale Bundeszentrale e.V. kritisiert divese Mängel bei den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des neuen Kultspiels Pokémon Go. Diese Bestimmungen enthalten nach Angaben der Verbraucherschützer 15 Klauseln, die nicht dem deutschen Recht entsprechen. Deshalb haben sie Niantic, das Entwicklerstudio von Pokémon Go, abgemahnt und bis 9. August eine Unterlassungserklärung gefordert.

Pokémon Go: Weitergabe der Daten als Kritikpunkt

Zu den kritisierten und abgemahnten Klauseln beim Datenschutz gehört, dass anonymes Spielen bei Pokémon Go nicht möglich sein. Außerdem wird die Einwilligungserklärungen als schwer verständlich und zu weitreichend kritisiert. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelte auch, dass sie die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erlaubt.

Nutzungsbedingungen werden kritisiert

Kritisiert werden auch die Nutzungsbedingungen. Niantic nimmt sich darin das Recht, den geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abzuändern oder vollständig einzustellen. Das gelte ebenfalls für In-App-Käufe, bei denen eine Rückerstattung der Zahlungen ausgeschlossen werde. Außerdem soll bei Haftung und Gewährleistung kalifornisches Recht gelten und ein Streitfall von einem US-Schiedsgericht geklärt werden.

Lesetipp: Pokémon Go im ersten Test

Klage gegen Pokémon Go-Bestimmungen könnte folgen

In der Abmahnung fordern die Verbraucherschützer eine Unterlassungserklärung bis zum 9. August 2016. Falls dies nicht erfolgt, könnte eine Klage gegen Niantic folgen

Autor: Arnulf Schäfer • 21.7.2016

Smartphone gesucht? Nutzen Sie unseren Handyvergleich! Hier vergleichen.