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Mobilfunkvertrag

Vodafone-Urteil: Keine Datenautomatik ohne Einverständnis des Nutzers

Vodafone muss Bestimmungen in seinen Tarifen anpassen. Dies betrifft insbesondere die sogenannte "Datenautomatik". Der Mobilfunkriese war diesbezüglich von der Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt worden.

Vodafone
Der Mobilfunkanbieter Vodafone muss Änderungen in bestimmten Klauseln vornehmen. 
© Archiv

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Mobilfunkprovider Vodafone in Zukunft bei seinen Highspeed-Volumentarifen keine Vertragsklauseln​ mehr einfügen darf, die das kostenpflichtige Zubuchen von Datenpaketen ganz ohne eine erneute Einwilligung des Kunden​...

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Mobilfunkprovider Vodafone in Zukunft bei seinen Highspeed-Volumentarifen keine Vertragsklauseln​ mehr einfügen darf, die das kostenpflichtige Zubuchen von Datenpaketen ganz ohne eine erneute Einwilligung des Kunden​ beinhalten.

Bislang enthielten einige Vodafone-Mobilfunkverträge Formulierungen, mit denen Nutzer einer automatischen - und vor allem kostenpflichtigen - Aufstockung des Datenvolumens bei Ablauf des ursprünglichen Tarifes zustimmten.

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet​, ließen sich in der Fußnote eines Tarifs zum Beispiel diese Zeilen lesen: "Wir prüfen während ihrer Vertragslaufzeit, ob eine Datenoption für Sie günstiger wäre, richten diese gegebenenfalls mit einer monatlichen Laufzeit für Sie ein und informieren Sie darüber per SMS."

Ein anderer Tarif besagte: "Abhängig von Ihrem zusätzlichen Datenverbrauch schalten wir für Sie maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakete […] frei. Das Ganze kostet Sie jeweils 3 Euro pro Datenvolumen-Paket. […]".

Diese Zeilen stellten für den vzbv eine „unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung“ dar und waren Grund genug, das Unternehmen Vodafone abzumahnen.

Gleicher Meinung ist das Landgericht Düsseldorf und bezeichnet die Klauseln, als einen Verstoß gegen den Grundsatz, Tarifänderungen nur mit Zustimmung des Verbrauchers vornehmen zu dürfen. Somit soll besonders eine ungewollte rechtliche Bindung eines Nutzers verhindert werden. Auch die Annahme, mit einer automatischen Tarifänderung im Sinne des Kunden zu handeln, ist fragwürdig.

Vodafone ist nicht der einzige Mobilfunkanbieter, der seinen Kunden ohne vorherige Zustimmung Datenpakete hinzubucht. Für den vzbv steht diesbezüglich eine Entscheidung des Oberlandgerichts München im Parallelverfahren noch offen.

Autor: Hatice Dalkaya • 18.1.2017

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