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Wettbewerbsverstoß

Vodafone: Bundesnetzagentur verbietet irreführende Werbung

Mit Werbung, die amtlicher Post zum Verwechseln ähnlich sieht, wollte Vodafone auf Kundenfang gehen. Die Bundesnetzagentur hat dieser Methode nun ein Ende gesetzt.

Vodafone
Vodafone verschickt Werbung, die Empfänger in die Irre führt. Das hat die Bundesnetzagentur nun untersagt.
© Archiv

Der Kabelnetzbetreiber Vodafone hat diese Woche eine Abmahnung von der Bundesnetzagentur erhalten. Dabei geht es um Wettbewerbsverstoß wegen unerlaubter Werbemethoden. Bereits vor einigen Wochen hatte Vodafone Werbebriefe verschickt, die amtlicher Post zum Verwechseln ähnlich sehen. Die Vodafone-P...

Der Kabelnetzbetreiber Vodafone hat diese Woche eine Abmahnung von der Bundesnetzagentur erhalten. Dabei geht es um Wettbewerbsverstoß wegen unerlaubter Werbemethoden. Bereits vor einigen Wochen hatte Vodafone Werbebriefe verschickt, die amtlicher Post zum Verwechseln ähnlich sehen. Die Vodafone-Post ist in Behörden-Deutsch gehalten und ist mit einem offiziell wirkenden Stempel versehen. Dort heißt es "Wiederholter Zustellungsversuch". Auch die Umschläge der Briefe sehen durch ihren matten Rosafarbton amtlich aus. Sie sind mit Betreff-Zeilen wie "DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung“ oder „Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude“ gekennzeichnet. Die Werbung war nicht durch ein Firmenlogo ausgezeichnet und persönlich adressiert. Dem Kleingedruckten konnte man entnehmen, dass die Adress-Daten zu Werbezwecken von Drittanbietern eingekauft wurden.

Solch irreführende Post könnte manche Empfänger aus der Ruhe bringen, denn sie erweckt den Anschein, man habe es womöglich mit einer Art Mahnung zu tun. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur erklärt: „Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet.“ Vodafone darf die irreführende Werbung nun nicht mehr verschicken. Sollte das Unternehmen sich nicht an das Verbot halten, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro.

​Hintergrund für Vodafones aggressive Werbemethoden ist die Abschaltung des DVB-T-Fernsehns dieses Frühjahr​. Veraltete Fernsehtechnik soll durch hochauflösendes DVB-T-2 ersetzt werden. Da dann ein Parallelbetrieb nicht mehr möglich ist, haben viele Verbraucher Angst, am Ende ohne Fernsehbild dazusitzen. Dieses Gefühl wollte sich Vodafone mit seiner Post offenbar zu Nutze machen.

Autor: Annegret Mehlfeld • 3.2.2017

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