Neue Regel für öffentliche Listen
Amazon ändert Wunschlisten: Risiko für Adressen
Amazon passt die Funktionen seiner Wunschlisten an. Künftig sollen Einschränkungen für Käufe über Drittanbieter entfallen. Dadurch könnte die hinterlegte Lieferadresse leichter sichtbar werden.
Amazon will die Funktionsweise seiner Wunschlisten anpassen. Wie der Hersteller mitteilt, entfällt ab dem 25. März 2026 eine bisherige Option: Nutzer konnten bislang festlegen, dass nur Artikel bestellt werden dürfen, die direkt von Amazon versendet werden. Diese Einschränkung soll künftig wegf...
Amazon will die Funktionsweise seiner Wunschlisten anpassen. Wie der Hersteller mitteilt, entfällt ab dem 25. März 2026 eine bisherige Option: Nutzer konnten bislang festlegen, dass nur Artikel bestellt werden dürfen, die direkt von Amazon versendet werden. Diese Einschränkung soll künftig wegfallen.
Die Änderung betrifft laut Amazon ausschließlich öffentlich einsehbare Wunschlisten. Private Listen bleiben unverändert und sind von der Anpassung nicht betroffen.
Mögliche Weitergabe der Lieferadresse
Mit der neuen Regelung könnte die hinterlegte Lieferadresse leichter in fremde Hände gelangen. Wird ein Produkt über eine öffentliche Wunschliste bestellt, soll Amazon die Lieferinformationen an Verkäufer und Versandpartner weitergeben. Diese übernehmen anschließend Versand und Kommunikation, etwa zu Sendungsverfolgung oder Zustellung.
Nach Angaben des Herstellers erhalten auch die Personen, die ein Geschenk kaufen, entsprechende Versandinformationen. Dadurch könnten Rückschlüsse auf die Adresse möglich sein.
Amazon informiert betroffene Nutzer
Amazon zufolge wurden Nutzer mit öffentlichen Wunschlisten über die geplanten Änderungen informiert. Auf Nachfrage bestätigte das Unternehmen, dass die Anpassungen auch für Deutschland gelten.
Im offiziellen Hilfebereich zur Wunschlisten-Funktion sollen diese Änderungen bislang noch nicht vollständig dokumentiert sein.
Empfehlungen zum Schutz der Privatsphäre
Um die eigene Adresse zu schützen, empfiehlt Amazon mehrere Maßnahmen. Nutzer können die Lieferadresse aus der öffentlichen Wunschliste entfernen oder die Liste komplett auf privat setzen. Alternativ lässt sich die Liste gezielt mit ausgewählten Personen teilen. Öffnet dafür die Übersicht eurer erstellten und mit euch geteilten Listen. Oben rechts über die drei Punkte (sowohl Desktop als auch mobile App) lassen sich die eigenen Listen verwalten - siehe oben.
Als weitere Möglichkeit nennt der Hersteller die Nutzung von Packstationen. Diese könnten jedoch ebenfalls Rückschlüsse auf den Wohnort zulassen, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe befinden.
