Internet daheim
Freie Wahl von Glasfaser-Routern in Deutschland bleibt gesichert
Verbraucher dürfen auch künftig selbst über die eingesetzte Hardware für Glasfaser-Anschlüsse entscheiden.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat bestätigt, dass Verbraucher in Deutschland auch künftig die Freiheit behalten, Endgeräte für Glasfaseranschlüsse selbst zu wählen. Mit ihrer Entscheidung bekräftigt die Behörde den seit 2016 im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerten „passiven Netzabsc...
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat bestätigt, dass Verbraucher in Deutschland auch künftig die Freiheit behalten, Endgeräte für Glasfaseranschlüsse selbst zu wählen. Mit ihrer Entscheidung bekräftigt die Behörde den seit 2016 im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerten „passiven Netzabschlusspunkt“, was bedeutet, dass Nutzer ihre eigenen Router direkt am Glasfaseranschluss einsetzen können.
Die Bundesnetzagentur wies den Antrag auf Änderung des Netzabschlusspunktes mit der Begründung ab, dass keine ausreichenden Beweise für eine erhöhte Störanfälligkeit bei der Verwendung eigener Endgeräte vorgelegt wurden. Zuvor hatten Internet-Provider versucht, das Glasfaser-Modem als Netzabschlusspunkt definieren zu lassen. Das hätte Auswirkungen auf die Wahlfreiheit beim Modem/Router gehabt. Tests und Prüfungen gemäß der GEREK-Leitlinien (Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) ergaben, dass der Wettbewerb und die Interessen der Verbraucher durch die bestehende Regelung besser geschützt werden.
Die Entscheidung wird als ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung gewertet. Sie ermöglicht Verbrauchern weiterhin, energieeffiziente und leistungsfähige Geräte individuell auszuwählen, und fördert Innovationen seitens der Hersteller. Während in rund einem Drittel der EU-Staaten eine vergleichbare Regelung besteht, bleibt die praktische Umsetzung in anderen Ländern eine Herausforderung. Der Beschluss könnte jedoch europaweit Anreize für ähnliche Entscheidungen schaffen.