Datenflat im Mobilfunk
Urteil: Unbegrenztes Datenvolumen darf nicht gedrosselt werden
E-Plus darf einen Flatrate-Tarif mit einem unbegrenzten Datenvolumen nicht drosseln, entschied das Landgericht Potsdam. Die Verbraucherzentrale hatte gegen E-Plus geklagt.

Mobilfunk-Tarife, die mit einem unbegrenzten Datenvolumen werben, aber gleichzeitig die Übertragungsgeschwindigkeit nach dem Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens drastisch reduzieren, sind unzulässig. Das entschied das Landgericht Potsdam (Az. 2 O 148/14), bei einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den Mobilfunkanbieter E-Plus.
E-Plus hatte in seinem Tarif "Allnet Flat Base all-in" mit einem unbegrenzten Datenvolumen geworben, der Tarif sah jedoch gleichzeitig beim Überschreiten eines monatlichen Transfervolumens von 500 MB eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit von 21,6 Mbit/s auf 56 Kbit/s vor.
Tempodrosselung: Reduzierung der Leistung auf null
Das Gericht stufte diese Geschwindigkeitsbremse als unangemessen für die Kunden ein und erklärte sie deshalb für unwirksam. Zum einen erwecke die Aussage unbegrenztes Datenvolumen bei den Kunden den Eindruck, dass keine Begrenzung bei der Internetnutzung vorliegt. Zum anderen stellt die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit von 21 Mbit/s auf 0,056 Mbit/s nach Ansicht der Richter eine faktische Reduzierung der Leistung auf null dar.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
E-Plus wies in einer ersten Stellungnahme darauf hin, dass bei dem Urteil die Aussage des Tarifs "Allnet Flat BASE all in" in der Fassung von August 2013 beanstandet wurde. Der kritisierte Passus, “Datenvolumen unbegrenzt, davon monatliches Highspeed-Volumen (max. 21 Mbit/s) 500 MB (danach GPRS-Speed mit 56 Kbit/s)”, sei seit längerem nicht mehr in den BASE-Tarifen zu finden. Bislang ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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