Gericht gibt Klägern Recht
Urteil gefällt: Versteigerung von 5G-Frequenzen nicht rechtskonform
Im Jahr 2019 wurden die 5G-Frequenzen in Deutschland in einer Auktion versteigert. Wie sich jetzt herausstellte, lief dabei nicht alles glatt.

Als im Jahr 2019, noch unter Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), die Frequenzen für den 5G-Mobilfunk versteigert wurden, gab es wohl rechtliche Probleme. Und diese fußen auf den Pflichten der Auktionsgewinner. Kleinere Anbieter fühlten sich gegängelt und klagten vor Gericht wegen der v...
Als im Jahr 2019, noch unter Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), die Frequenzen für den 5G-Mobilfunk versteigert wurden, gab es wohl rechtliche Probleme. Und diese fußen auf den Pflichten der Auktionsgewinner. Kleinere Anbieter fühlten sich gegängelt und klagten vor Gericht wegen der vorgesehenen Auflagen. Der ehemalige Bundesverkehrsminister habe Einfluss auf diese genommen, so der Vorwurf. Die klagenden Anbieter (unter anderem Freenet und EWE) forderten einen garantierten Zugang zum 5G-Netz.
Wie das Verwaltungsgericht Köln nun urteilte, sei die Vergabe formell rechtswidrig gewesen. Ein Grund dafür sei bereits, dass es einen Anlass zur Annahme von Befangenheit gebe. Dieser würde durch einen vor der Versteigerung stattfindenden Mobilfunkgipfel, den das Bundesministerium unter Leitung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ausrichtete, erhärtet. Bei diesem Gipfel sei es um Aufschübe und Stundungen von Zahlungen in Verbindung mit den Ausbauzielen gegangen.
Zwar stellt das Gericht grundsätzlich keine Beeinflussung fest, ist aber überzeugt davon, dass die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur durch politische Einflussnahme zumindest verletzt wurde. Hier verweist man auf ein Treffen zwischen den einstigen Ministern Scheuer (CSU) und Peter Altmeier (CDU), dem ehemaligen Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) und dem Präsidium der Bundesnetzagentur.
Das Urteil verpflichtet die Bundesnetzagentur, sich nun erneut mit den Anträgen der Kläger auf garantierten Zugang zum 5G-Netz zu befassen. Was daraus resultiert, ist noch nicht absehbar.