Bundesnetzagentur muss Vergabeverfahren neu aufrollen
Gericht bestätigt Rechtswidrigkeit der 5G-Frequenzvergabe
Das Bundesverwaltungsgericht hat die 5G-Frequenzvergabe von 2019 für rechtswidrig erklärt. Die Bundesnetzagentur muss das Verfahren neu gestalten, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten und den Mobilfunkmarkt neu zu ordnen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die 5G-Frequenzvergabe der Jahre 2018 und 2019 als rechtswidrig eingestuft. Die Bundesnetzagentur ist nun verpflichtet, das Vergabeverfahren neu zu gestalten. Dies ist das Ergebnis eines langjährigen Rechtsstreits, der die Unabhängigkeit der Behörde in Frage stell...
Das Bundesverwaltungsgericht hat die 5G-Frequenzvergabe der Jahre 2018 und 2019 als rechtswidrig eingestuft. Die Bundesnetzagentur ist nun verpflichtet, das Vergabeverfahren neu zu gestalten. Dies ist das Ergebnis eines langjährigen Rechtsstreits, der die Unabhängigkeit der Behörde in Frage stellte.
Gerichtsurteil bestätigt Kritik an 5G-Vergabe
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen. Damit sind die Entscheidungen des Kölner Gerichts vom August 2024 zur 5G-Frequenzvergabe nun rechtskräftig. Laut Verwaltungsgericht sei die damalige Entscheidung der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2018 unter anderem wegen eines möglichen Befangenheitsverdachts und mangelnder Abwägung rechtswidrig gewesen.
Bei der 5G-Frequenzauktion wurden Frequenzblöcke im Bereich von 2 und 3,6 Gigahertz versteigert. Die Auktion, die über zwölf Wochen und 497 Runden lief, erbrachte der Bundesrepublik Einnahmen von 6,55 Milliarden Euro.
Neubewertung der Auktionsregeln geplant
Die Bundesnetzagentur kündigte an, das 5G-Frequenzvergabeverfahren zügig neu aufzurollen. Ziel sei es laut Behörde, möglichst schnell rechtliche Klarheit und Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen herzustellen. Die Vergaberegeln für Frequenzbereiche bei 2 GHz und 3,6 GHz sollen demnach in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren neu festgelegt werden.
Die ursprüngliche Vergabe wurde als nicht unabhängig genug von politischer Einflussnahme bewertet. Die neuen Regeln sollen objektiv gestaltet werden, um die Wettbewerbsbedingungen im Mobilfunkmarkt zu verbessern. Die Neugestaltung der Vergaberegeln könnte langfristig zu günstigeren 5G-Tarifen führen, insbesondere wenn eine verpflichtende Netzöffnung für Anbieter ohne eigene Infrastruktur eingeführt wird.
Unabhängigkeit der Behörde gestärkt
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, betonte, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Rolle der Behörde als unabhängige Regulierungsinstanz stärke. Gleichzeitig gehe die Bundesnetzagentur davon aus, dass der Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland trotz der Neubewertung weiter zügig voranschreite. Bestehende Frequenzzuteilungen blieben demnach gültig, solange sie nicht explizit aufgehoben würden.

