Strengere Wettbewerbskontrolle
BGH-Urteil: Apple unter strengerer Kartellaufsicht
Der Bundesgerichtshof hat Apples marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb bestätigt. Nun steht das Unternehmen unter strengerer Kartellaufsicht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. März 2025 entschieden, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Damit folgte das Gericht der Einschätzung des Bundeskartellamts, das bereits im April 2023 eine entsprechende Verfügung erlassen hatte. Die Beschwerde ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. März 2025 entschieden, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Damit folgte das Gericht der Einschätzung des Bundeskartellamts, das bereits im April 2023 eine entsprechende Verfügung erlassen hatte. Die Beschwerde von Apple gegen diese Entscheidung wurde abgewiesen.
Apples Stellung im Markt
Apple gehört zu den größten Technologieunternehmen weltweit und hat eine Börsenkapitalisierung von über drei Billionen US-Dollar. Besonders das iPhone, das mehr als die Hälfte des Unternehmensumsatzes ausmacht, trägt zu dieser starken Marktstellung bei. Ergänzend dazu betreibt Apple eigene Betriebssysteme wie iOS und iPadOS, die ausschließlich auf Apple-Geräten laufen. Weitere zentrale Geschäftsbereiche sind der App Store, Streaming-Dienste und der Bezahldienst Apple Pay.
Laut Bundeskartellamt ermöglicht diese Unternehmensstruktur Apple eine weitreichende Kontrolle über den Zugang zu digitalen Märkten und über die Geschäftstätigkeit Dritter.
Gericht bestätigt kartellrechtliche Bewertung
Die marktbeherrschende Stellung von Apple basiert auf einem geschlossenen Ökosystem, das Hardware, Betriebssysteme und einen eigenen App Store umfasst. Der vorinstallierte App Store generiert erhebliche Umsätze und ermöglicht es Apple, Drittanbietern Regeln vorzugeben.
Für die kartellrechtliche Einstufung waren zwei Hauptkriterien entscheidend:
- Marktdominanz – Apples Kontrolle über zentrale digitale Märkte.
- Überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb – Die starke Verzahnung verschiedener Geschäftsbereiche, die Wettbewerber benachteiligen kann.
Der BGH bestätigte diese Einschätzung und wies Apples Beschwerde zurück. Besonders kritisch bewertet wurden die exklusive Vorinstallation von Apple-Apps sowie die restriktiven Tracking-Regeln für Drittanbieter, die deren Zugang zu wichtigen Nutzerdaten erschweren könnten.
Entscheidend sei nicht, ob Apple den Wettbewerb bereits konkret eingeschränkt habe, sondern ob das Unternehmen durch seine Marktstellung dazu in der Lage wäre – und das sei der Fall.
Mögliche Folgen der Entscheidung
Mit der Bestätigung der kartellrechtlichen Einstufung kann das Bundeskartellamt weitere Maßnahmen gegen Apple ergreifen. Dazu könnte gehören:
- Ein Verbot der bevorzugten Behandlung eigener Produkte im App Store.
- Einschränkungen bei der Vorgabe von Bedingungen für Entwickler.
Die Entscheidung zeigt zudem, dass nationale Wettbewerbsvorschriften trotz des europäischen Digital Markets Act (DMA) weiterhin durchsetzbar sind. Apple wurde von der EU-Kommission bereits als „Torwächter“ eingestuft und unterliegt den Regelungen des DMA. Dennoch kann das Bundeskartellamt ergänzende Maßnahmen auf nationaler Ebene ergreifen.
Für Apple bedeutet dies eine verschärfte regulatorische Kontrolle in Deutschland. Ob das Unternehmen weitere rechtliche Schritte einleiten wird, bleibt abzuwarten.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Kurzfristig ändert sich für Apple-Nutzer nichts. Langfristig könnte die Entscheidung jedoch für mehr Wettbewerb im App-Markt sorgen. Wenn Apple gezwungen wird, seine Praktiken anzupassen, könnten Drittanbieter leichter innovative Apps und Dienste anbieten.
Auch die Datenschutzstandards könnten sich verbessern. Falls Apple seine Tracking-Regeln überarbeiten muss, könnte dies zu einem transparenteren Umgang mit Nutzerdaten führen.
FAQs: Fragen und Antworten
- Warum steht Apple unter strengerer Aufsicht?
Wegen seiner marktbeherrschenden Stellung und der überragenden Bedeutung für den Wettbewerb. - Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf den App-Store?
Drittanbieter könnten bessere Bedingungen für ihre Apps erhalten. - Wie reagiert Apple auf die Entscheidung?
Apple kritisiert die Entscheidung und betont die Wichtigkeit von Privatsphäre und Sicherheit. - Werden die Preise für Apple-Produkte steigen?
Derzeit gibt es keine Anzeichen für Preisänderungen. - Welche weiteren Unternehmen stehen unter Beobachtung?
Auch Google, Amazon und Microsoft werden vom Bundeskartellamt geprüft.