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Neue EU-Produkthaftung tritt in Kraft

Neue EU-Richtlinie: Hersteller haften für fehlerhafte Software

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie erweitert den Schutz für Verbraucher und umfasst nun auch Software. Hersteller haften für Fehler, Open Source bleibt ausgenommen.

Recht- Urheberrecht - Urteil - Gericht- Justiz
Die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU ist in Kraft getreten.
© Adobe Stock / 662644718 / laddawan

Die Europäische Union hat ihre Produkthaftungsrichtlinie umfassend überarbeitet und modernisiert. Die neue Regelung, die am vergangenen Sonntag in Kraft trat, stärkt den Verbraucherschutz, indem sie die Haftung von Herstellern für fehlerhafte Produkte erweitert. Die bisherige Richtlinie stammte ...

Die Europäische Union hat ihre Produkthaftungsrichtlinie umfassend überarbeitet und modernisiert. Die neue Regelung, die am vergangenen Sonntag in Kraft trat, stärkt den Verbraucherschutz, indem sie die Haftung von Herstellern für fehlerhafte Produkte erweitert. Die bisherige Richtlinie stammte aus dem Jahr 1985. Nach der Überarbeitung deckt sie nun auch Software und beispielsweise Smart-Home-Geräte ab.

Die aktualisierte Richtlinie (PDF) adressiert erstmals die Haftung für Software, einschließlich Cloud-Dienste und integrierte Softwarekomponenten. Hersteller müssen für Software-Fehler in ihren Produkten haften, so lange sie diese unter Kontrolle haben, also beispielsweise selbst oder über Dritte Updates dafür bereitstellen können. Open-Source-Software bleibt allerdings von der Haftung ausgenommen, sofern sie nicht kommerziell angeboten wird.

Die Neuerung soll insbesondere den Herausforderungen der digitalen Transformation und der Kreislaufwirtschaft gerecht werden. Auch die Verbindung zwischen Hard- und Software bekommt mehr Aufmerksamkeit. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass digitale Anleitungen, die beispielsweise für 3D-Drucker verwendet werden, als Produkte gelten, für deren Fehler der Anbieter haftbar gemacht werden kann.

Die Haftung gilt zudem auch für Produkte, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hergestellt werden. Hersteller müssen einen Wirtschaftsbeteiligten in der EU benennen, bei dem Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Außerdem müssen die Hersteller Beweismittel zugänglich machen, damit Verbraucher Schadenersatzansprüche beweisen können.

Verbraucher können nun sicherer sein, dass sie im Falle eines Schadens durch fehlerhafte Produkte, sei es Hardware oder Software, entschädigt werden. Die klare Haftungsregelung sorgt dafür, dass Hersteller für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich sind. Die Neuregelung der Produkthaftungsrichtline formuliert nun auch klarer, was als Produkt gilt und von der Produkthaftung eingeschlossen ist. Die neue Richtlinie muss in den nächsten zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

FAQ zur neuen EU-Produkthaftung

  • Was ist die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie? Eine aktualisierte Regelung, die Hersteller zur Haftung für fehlerhafte Produkte verpflichtet, einschließlich Software.
  • Gilt die Richtlinie auch für Open-Source-Software? Nein, Open-Source-Software ist ausgenommen, sofern sie nicht kommerziell angeboten wird.
  • Wer haftet, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt? Der Importeur oder ein benannter Wirtschaftsbeteiligter in der EU.
  • Welche Produkte sind betroffen? Alle physischen und digitalen Produkte, einschließlich Software und Cloud-Dienste.

Autor: Leif Bärler • 10.12.2024

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