Mehr Kontrolle über Follower und Inhalte
Instagram führt Teen-Konten zum Schutz von Jugendlichen ein
Die Teen-Konten schränken ein, wer die Jugendlichen kontaktieren darf, und welche Inhalte die Teenager sehen können. Eltern erhalten mehr Kontrolle.

Instagram führt Teen-Konten mit Schutzfunktionen ein. Diese schränken ein, wer die Kinder kontaktieren darf, und welche Inhalte sie sehen können. Die Teenager erhalten die Teen-Konten automatisch. ...
Instagram führt Teen-Konten mit Schutzfunktionen ein. Diese schränken ein, wer die Kinder kontaktieren darf, und welche Inhalte sie sehen können. Die Teenager erhalten die Teen-Konten automatisch.
Teens unter 16 Jahren benötigen ab sofort die Erlaubnis ihrer Eltern, um weniger strenge Einstellungen für die Schutzfunktionen festzulegen. Mit neuen Funktionen will Instagram Jugendliche finden, die beim Alter mogeln.
Die Schutzfunktionen der neuen Teen-Konten sollen Eltern ihre Sorgen nehmen, mit wem sich ihre Kinder unterhalten, welche Inhalte sie sehen und wie sie ihre Zeit verbringen. Die Schutzfunktionen sind automatisch aktiviert. Eltern können für Teenager unter 16 Jahren die Sicherheitseinstellungen jedoch lockern.
Die Teen-Konten im Überblick
1 Private Konten: Teenager müssen neue Follower erst bestätigen. Personen, die ihnen nicht folgen, können ihre Inhalte nicht sehen oder mit ihnen interagieren.
2 Messaging-Beschränkungen: Für Teenager gelten die strengsten Messaging-Einstellungen. Sie können nur Nachrichten von Personen erhalten, denen sie folgen oder mit denen sie bereits in Kontakt stehen.
3 Einschränkungen bei sensiblen Inhalten: Es gelten automatisch die strengsten Einstellungen für sensible Inhalte. Das betrifft etwa, ob kämpfende Menschen oder kosmetische Eingriffe in Explore oder Reels zu sehen sind.
4 Eingeschränkte Interaktionsmöglichkeiten: Teenager können nur von Personen markiert oder erwähnt werden, denen sie folgen. Außerdem gilt für sie standardmäßig die strengste Einstellung der „Nachrichten/Kommentare verbergen“-Funktion gegen Mobbing. Anstößige Begriffe und Ausdrücke werden in den Kommentaren und Nachrichtenanfragen herausgefiltert.
5 Zeitlimit-Erinnerungen: Das Teen-Konto erinnert daran per Benachrichtigung, nach 60 Minuten am Tag die App zu schließen.
6 Aktiver Schlafmodus: Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr wird der Schlafmodus aktiviert. Dabei werden Benachrichtigungen stummgeschaltet und automatische Antworten auf Direktnachrichten gesendet.
Die neue Elternaufsicht
Väter und Mütter bekommen über die Funktion Elternaufsicht mehr Kontrolle. Kinder unter 16 Jahren benötigen die Erlaubnis eines Elternteils, um die Einstellungen abzuschwächen.
Auch Eltern, die sich mehr Kontrolle über das Erlebnis ihrer Kinder ab 16 Jahren wünschen, aktivieren dazu einfach die Elternaufsicht. Dann können sie unabhängig vom Alter ihres Kindes Änderungen an diesen Einstellungen erlauben. Sie können auch den Teenies selbst die Verwaltung ihrer Einstellungen übertragen.
Zu den Funktionen der Elternaufsicht gehören:
1 Eltern können nicht die Nachrichten ihrer Teenager lesen. Ab sofort können sie aber sehen, mit wem sie in den letzten sieben Tagen geschrieben haben.
2 Eltern können bestimmen, wie viel Zeit jeden Tag auf Instagram verbracht werden darf.
3 Die Instagram-Nutzung lässt sich zu bestimmten Zeiten blockieren.
4 Sehen, welche Themen sich der Teenager ansieht
Durchsetzung von Teen-Konten
Teenager, die beim Alter geschwindelt haben, müssten öfter ihr Alter nachweisen. Instagram möchte mit neuen Technologien solche Teenager identifizieren. Dann werden automatisch altersgerechte Schutzfunktionen und Einstellungen angewendet. Diese Änderung soll ab Anfang nächsten Jahres in den USA getestet werden.
Ab dem 17. September starten Teen-Konten in Großbritannien, USA, Kanada und Australien. In Deutschland und der EU plant Instagram, Teen Accounts noch 2024 einzuführen. Teenager, die Instagram bereits nutzen, werden zum Start über die Änderung informiert und ihre Konten innerhalb von 60 Tagen angepasst. Nächstes Jahr sollen Teen-Konten auch für andere Meta-Plattformen eingeführt werden.
