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Mobilfunknetz

Frequenzverlängerung: Netzagentur verzichtet auf Auktion – das steckt dahinter

Die Netzagentur will 2025 auf eine Auktion für Handyfrequenzen verzichten. Davon sollen Netzbetreiber und die Bevölkerung gleichermaßen profitieren.

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Findet 2025 eine Frequenzauktion statt?
© Hannes Rügheimer

Die Bundesnetzagentur hält an den Plänen fest, die Mobilfunkfrequenzen, deren Nutzungsrechte Ende 2025 auslaufen, nicht wie üblich zu versteigern. Stattdessen sollen sie um fünf Jahre verlängert werden. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Mobilfunklandschaft in Deutschlan...

Die Bundesnetzagentur hält an den Plänen fest, die Mobilfunkfrequenzen, deren Nutzungsrechte Ende 2025 auslaufen, nicht wie üblich zu versteigern. Stattdessen sollen sie um fünf Jahre verlängert werden. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Mobilfunklandschaft in Deutschland haben.

So bedeutet die Entscheidung, auf eine Auktion zu verzichten, für Netzbetreiber wie Deutsche Telekom, Vodafone und O2 Telefónica erhebliche Kosteneinsparungen. Bei der letzten Auktion im Jahr 2019 zahlten diese Unternehmen insgesamt 6,6 Milliarden Euro. Nun sollen sie lediglich Gebühren entrichten, was deutlich günstiger ist.

Verpflichtung zum Netzausbau: Ambitionierte Ziele bis 2030

Den Konsultationsentwurf nach müssen sich die Netzbetreiber im Gegenzug verpflichten, ihre Netze zu verbessern. Die neuen Versorgungsauflagen sind ambitioniert: Ab 2030 soll auf 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde möglich sein. Diese Vorgabe wird in städtischen Gebieten bereits erfüllt, für ländliche Regionen stellt das jedoch eine Herausforderung dar.

Außerdem müssen in jedem Bundesland mindestens 99 Prozent der Fläche von dünn besiedelten Gemeinden mit 100 Megabit pro Sekunde oder mehr versorgt werden müssen. Diese Maßnahmen sollen die Netzabdeckung insbesondere in ländlichen Gebieten verbessern.

Für Verbraucher bedeutet die Entscheidung der Netzagentur, dass sie auf eine verbesserte Netzabdeckung und höhere Geschwindigkeiten hoffen können. Die neuen Versorgungsauflagen der Netzagentur zielen darauf ab, die digitalen Lücken zwischen Stadt und Land zu schließen.

Kritik an der Entscheidung: Bleibt der Wettbewerb auf der Strecke?

Sven Knapp, Hauptstadtbüro-Leiter des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) kommentiert dies jedoch kritisch: „Statt endlich echten Wettbewerb zu schaffen, hält die Bundesnetzagentur an ihrem Kurs fest, die Mobilfunk-Platzhirsche Telekom, Vodafone und Telefónica vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen. Dass die Behörde bekräftigt, am bisher völlig wirkungslosen Verhandlungsgebot festzuhalten, zeigt, dass sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das zur Aufhebung der Frequenzvergabe-Entscheidung 2018 geführt hat und stärkeren Wettbewerb fordert, offenbar nicht ernst nimmt."

Die Höhe der Gebühren, die die Netzbetreiber für die Mobilfunkfrequenzen zahlen müssen, ist noch nicht bekannt. Eine Entscheidung soll in den kommenden Monaten fallen.

FAQs zum Verzicht der Bundesnetzagentur auf eine Auktion

Warum verzichtet die Bundesnetzagentur auf eine Auktion?
Um die Kosten für etablierte Netzbetreiber zu senken und Investitionen in die Netzverbesserung zu fördern.

Welche Vorteile haben Verbraucher von der Frequenzverlängerung?
Verbesserte Netzabdeckung und höhere Download-Geschwindigkeiten, insbesondere in ländlichen Gebieten.

Wie wirkt sich die Entscheidung auf neue Anbieter wie 1&1 aus?
1&1 kann bestimmte Frequenzen mitnutzen, was den Ausbau ihres Netzes unterstützt.

Werden künftig wieder Mobilfunkauktionen stattfinden?
Ja, Ende des Jahrzehnts ist eine große Auktion geplant.

Welche Verpflichtungen haben die Netzbetreiber?
Sie müssen die Netzabdeckung verbessern und bestimmte Geschwindigkeitsvorgaben erfüllen.

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Autor: Leif Bärler • 10.1.2025

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