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Ratgeber

Handy-Versicherungen im Vergleich

Smartphones sind heiß begehrt, aber teuer. Vielleicht sollten Sie mal über eine Versicherung nachdenken. Wir haben alle Anbieter verglichen.

Autor: Redaktion connect • 27.12.2011 • ca. 1:10 Min

Auf der sicheren Seite
Auf der sicheren Seite
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Ein schickes Smartphone zieht Blicke auf sich, leider auch von Langfingern. Auch ärgert man sich ein Loch in den Hut, wenn das teure Stück auf den Boden knallt oder ins Wasser fällt. Schutz bietet eine Handyversicherung, wie sie die Mobilfunker oder die Erfurter Firma Easycard im Prog...

Ein schickes Smartphone zieht Blicke auf sich, leider auch von Langfingern. Auch ärgert man sich ein Loch in den Hut, wenn das teure Stück auf den Boden knallt oder ins Wasser fällt. Schutz bietet eine Handyversicherung, wie sie die Mobilfunker oder die Erfurter Firma Easycard im Programm haben - bei den Ostdeutschen können sich Handynutzer sogar ohne Angabe persönlicher Daten absichern. Alle Preise und Leistungen finden Sie in der Tabelle unten.

Doch aufgepasst: Eine Handyversicherung zahlt bei Verlust nicht immer! Wer sein Handy zum Beispiel unbeaufsichtigt in einem unverschlossenen Raum liegen lässt, bleibt auf dem Schaden höchstwahrscheinlich sitzen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden hervor. In dem vorliegenden Fall wiesen die Richter die Zahlungsklage eines Schülers gegen seine Handyversicherung ab.

Handy-Versicherungen
Handy-Versicherungen im Vergleich
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Der Schüler hatte das Mobiltelefon während des Sportunterrichts in der unverschlossenen Umkleide liegen lassen, danach war es weg. Nach Auffassung der Versicherung verletzte der Schüler in diesem Fall seine Sorgfaltspflichten; die extra für das Handy abgeschlossene Versicherung wollte also nicht zahlen. Zu Recht, meinte das angerufene Gericht und begründete die Ablehnung der Klage mit den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die es für rechtmäßig hielt. Danach besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein Handy "auch nur kurz unbeaufsichtigt abgelegt bzw. in abgelegten Kleidungsstücken, abgestellten Taschen, Koffern oder Rucksäcken aufbewahrt wird" (AG Wiesbaden, Az. 93 C 193/1).

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