O2 fragt bei Vertragskündigung nach
Aboalarm verklagt Telefónica Deutschland
Aboalarm und O2 haben sich in den Haaren: Die App-Betreiber werfen dem Münchner Netzbetreiber vor, keine Kündigungen über ihren Service akzeptieren zu wollen und haben eine Klage angestrengt.

Weil O2 Vertragskündigungen, die über die App Aboalarm eingehen, angeblich nicht akzeptiert, wollen die Betreiber der App jetzt gegen Telefónica Deutschland klagen. O2 bestreitet die Vorwürfe von Aboalarm und gibt an, lediglich in den Fällen bei ihren Kunden nachzuhaken, in denen die Unterschrift oder die persönliche Kundenkennzahl fehle, um sicherzugehen, dass eine Kündigung gewollt sei. Die Kündigung sei aber auf jeden Fall wirksam. Hier die Stellungnahme der Pressestelle:
"Für Telefónica ist der Sicherheitsaspekt wichtig. Daher bitten wir unsere o2-Kunden im Falle einer Kündigung noch einmal mit uns in Kontakt zu treten, sofern die Kündigung weder unterschrieben noch mit der persönliche Kundenkennzahl (PKK) versehen ist. So wird gewährleistet, dass die Kündigung auch durch die rechtmäßige Person erfolgte (Authentifizierung). Sollte sich der Kunde nicht bei uns melden, ist die Kündigung dennoch rechtswirksam und wird termingerecht ausgeführt. Bei Kündigungen mit Unterschrift oder PKK ist keine weitere Authentifizierung mehr erforderlich.
Kündigungen über den Service von Aboalarm werden genauso akzeptiert und behandelt. Da die Angabe der PKK auf der Online-Kündigungsmaske von Aboalarm allerdings keine Pflichtangabe ist, kann es passieren, dass die hier übermittelte Kündigung ohne Unterschrift und PKK eingeht. Nur in diesen Fällen erfolgt wie oben beschrieben noch einmal die Bitte an den Kunden zur Kontaktaufnahme.
Unabhängig vom oben dargestellten Inhalt, können wir bestätigen, dass die Firma Aboalarm GmbH eine Klage gegen Telefónica Germany GmbH & Co. OHG erhoben hat. Mit der Klage macht die Firma Aboalarm eine Verletzung ihrer eigenen Rechte geltend und verlangt von Telefónica Unterlassung der Aussage, dass die Kündigung von o2 Mobilfunkverträgen nicht über den Dienst von Aboalarm möglich ist.
In diesem Zusammenhang hatte es bereits im Vorfeld der Klage Gespräche zwischen den Parteien gegeben. Die daraus resultierende und abgegebene Unterlassungserklärung von Telefónica, wurde durch Aboalarm allerdings nicht akzeptiert. Die vorliegende Klage ist an der Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I anhängig. Eine mündliche Verhandlung hat bisher nicht stattgefunden."
Inzwischen hat sich auch Aboalarm zu dem Streit mit O2 und der Unterlassungserklärung zu Wort gemeldet.
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