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App-Anbieter widerspricht O2

Aboalarm: "Unterlassungserklärung war unbrauchbar"

Der App-Anbieter Aboalarm hat den Telefonkonzern Telefónica verklagt. Der Vorwurf: Servicemitarbeiter hätten Kunden gegenüber erklärt, dass Kündigungen über die App seitens O2 nicht akzeptiert würden. Nun gibt es eine neue Wortmeldung im Streit.

Aboalarm-App
Der Dienst Aboalarm kündigt im Namen seiner Nutzer verschiedene Verträge.
© Aboalarm GmbH via App Store

Wir erinnern uns: Im Streit um Vertragskündigungen über eine App hatte O2 dem Dienstanbieter Aboalarm eine Unterlassungserklärung angeboten. Diese wies der App-Betreiber jedoch als unbrauchbar zurück.Dazu Dr. Bernd Storm van's Gravesande, Mitgründer und Geschäftsfü...

Wir erinnern uns: Im Streit um Vertragskündigungen über eine App hatte O2 dem Dienstanbieter Aboalarm eine Unterlassungserklärung angeboten. Diese wies der App-Betreiber jedoch als unbrauchbar zurück.

Dazu Dr. Bernd Storm van's Gravesande, Mitgründer und Geschäftsführer von Aboalarm: "Wir freuen uns, dass O2 so offen kommuniziert, dass Kündigungen über uns akzeptiert werden. Auch Aboalarm legt großen Wert auf Sicherheit, Transparenz und Glaubwürdigkeit. Insofern sind wir verwirrt, dass O2 zwar immer wieder den Sicherheitsaspekt mittels PKK-Abfrage betont, aber zu dem eigentlichen Vorwurf, Mitarbeiter hätten immer wieder kommuniziert, eine Kündigung über Aboalarm sei nicht möglich, nicht Stellung bezieht. Denn nur hierum geht es in der Klage. Nicht um Rückfragen bei Kunden aufgrund von Sicherheitsfragen." 

Holger Loos, Fachanwalt für IT-Recht, ergänzt: “Tatsächlich gab Telefónica Germany im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen eine 'Unterlassungserklärung' ab. In dieser zuletzt abgegebenen Fassung der 'Unterlassungserklärung' wurde aber die Anwendung des § 278 BGB, also jedwede Haftung für Erfüllungsgehilfen des Konzerns, ausgeschlossen.”

O2 gegen Aboalarm: Darum geht es

“Zur Erinnerung: Inhalt der Klage ist die Streitfrage, ob O2-Kundendienstmitarbeiter Aboalarm-Kunden telefonisch mitteilen dürfen, dass ihre Kündigungen über Aboalarm angeblich nicht wirksam seien. In der Praxis hat O2 einen großen Teil seines Kundendienstes auf externe Dienstleister ausgelagert. Daher würde sich der Konzern in der von ihm vorgeschlagenen Version zwar einer Unterlassungserklärung unterwerfen, aber dabei gezielt externe Mitarbeiter ausklammern und nicht für die Aussagen dieser Mitarbeiter haften.

Aaboalarm sah diese Unterlassungserklärung als ungeeignet, mutmaßliche Verstöße seitens O2 in Zukunft zu verhindern, und zog dementsprechend vor Gericht. Am 11. Februar 2016 gibt es daher eine erste mündliche Verhandlung vor dem LG München I.”

Autor: Monika Klein • 22.1.2016

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