Sammelklage geplant
Prime-Kunden zahlen seit 2022 zu viel: Gericht erklärt Preiserhöhung für ungültig
Das Landgericht Düsseldorf erklärt Amazons Prime-Preiserhöhung von 2022 für ungültig. Nun plant die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage zur Rückerstattung.

Die Preiserhöhung von Amazons Prime-Dienst im Jahr 2022 sorgte für erheblichen Unmut unter den Nutzern. So stieg der Jahresbeitrag von 69,00 Euro auf 89,90 Euro, während der monatliche Preis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro erhöht wurde. Die Betroffenen wurden lediglich über die Preisänderungen inf...
Die Preiserhöhung von Amazons Prime-Dienst im Jahr 2022 sorgte für erheblichen Unmut unter den Nutzern. So stieg der Jahresbeitrag von 69,00 Euro auf 89,90 Euro, während der monatliche Preis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro erhöht wurde. Die Betroffenen wurden lediglich über die Preisänderungen informiert, ohne ausdrücklich um ihre Zustimmung gefragt zu werden.
Die Verbraucherzentrale NRW hielt diese Preisanpassung für rechtswidrig. Nach Prüfung der Sachlage teilt das Landgericht Düsseldorf diese Ansicht und hat die Erhöhung nun für ungültig erklärt, was weitreichende Konsequenzen für Amazon und seine Prime-Kunden haben könnte.
Amazon Prime: Preiserhöhung von 2022 rechtswidrig
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf basiert auf der Feststellung, dass Amazon die Preiserhöhung einseitig durchführte, ohne die Zustimmung der Nutzer einzuholen. Diese Praxis widerspricht dem deutschen Recht, das bei Preisänderungen in Abonnement-Diensten eine explizite Zustimmung der Kunden fordert.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen diese Klausel geklagt und in einem ersten Urteil Recht bekommen. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtsgültig und Amazon hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dennoch plant die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage.
Verbraucherzentrale plant Sammelklage gegen Amazon Prime
Sollte die Sammelklage erfolgreich sein, könnten betroffene Nutzer ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten. Je nach Abomodell handelt es sich um Erstattungen von 20 Euro pro Jahr für die jährliche Zahlweise und 12 Euro für die monatliche Zahlweise. Die genaue Summe des Erstattungsbetrages hängt davon ab, ob und wie lange die erhöhten Preise gezahlt wurden.
Aktuell können sich betroffene Prime-Nutzer noch nicht für die Sammelklage registrieren. Die Verbraucherzentrale NRW bereitet das Klageregister jedoch bereits vor, und sobald es eröffnet ist, können sich die Nutzer dort eintragen. Wer möchte kann sich schon jetzt für den News-Alter der Verbraucherzentrale NRW anmelden. Sobald das Klageregister eröffnet ist, werden die Betroffenen per E-Mail informiert.
FAQ-Bereich
- Warum wurde die Preiserhöhung für ungültig erklärt?
Amazon führte die Erhöhung ohne Zustimmung der Nutzer durch, was gegen deutsches Recht verstößt. - Wer kann sich der Sammelklage anschließen?
Alle Prime-Nutzer, die vor der Erhöhung im September 2022 ein Abo hatten und danach die höheren Preise zahlten. - Wie hoch ist der Erstattungsbetrag?
Je nach Abomodell beträgt die Erstattung 20 Euro jährlich oder 12 Euro bei monatlicher Zahlweise. - Wann kann ich mich für die Klage registrieren?
Sobald das Klageregister eröffnet ist, wird die Verbraucherzentrale NRW dies bekannt geben. - Was passiert, wenn Amazon Berufung einlegt?
Das Verfahren könnte sich verzögern, aber die Verbraucherzentrale ist optimistisch, die Klage durchzusetzen.