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Rechtsstreit

Werbegebühren bei Amazon Prime Video: Verbraucherzentrale Sachsen klagt

Amazon Prime Video führt Werbegebühren ein, was zu einer Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen führt. Die Klage zielt darauf ab, die einseitige Vertragsänderung rückgängig zu machen und betroffene Kunden zu entschädigen.

Rechtslage in Garantiefällen
© WEKA

Amazon Prime Video steht derzeit im Zentrum einer rechtlichen Auseinandersetzung. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen Amazon Digital Germany eingereicht, wie das Bundesamt für Justiz (BfJ) jetzt öffentlich bekannt gemacht hat....

Amazon Prime Video steht derzeit im Zentrum einer rechtlichen Auseinandersetzung. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen Amazon Digital Germany eingereicht, wie das Bundesamt für Justiz (BfJ) jetzt öffentlich bekannt gemacht hat.

Im Februar 2024 führte Amazon Prime Video eine wesentliche Änderung in seinem Abonnement-Modell ein. Nutzer, die weiterhin werbefrei streamen möchten, müssen seitdem eine zusätzliche Gebühr von 2,99 Euro pro Monat zahlen. Diese Änderung wurde ohne vorherige Zustimmung der Kunden umgesetzt, was die Verbraucherzentrale Sachsen als rechtswidrig erachtet.

Im Vergleich zu anderen Streaming-Diensten wie Netflix und Disney+, die ähnliche Werbeabos anbieten, hat Amazon Prime Video die Änderung einseitig vorgenommen. Netflix und Disney+ haben ihre Kunden im Vorfeld informiert und deren Zustimmung eingeholt.

Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass es sich bei der zusätzlichen Gebühr daher um eine versteckte Preiserhöhung handelt.

Die betroffenen Kunden können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz anmelden. Das Formular steht online zur Verfügung.

Autor: Leif Bärler • 24.5.2024

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