Umstrittene Klausel im Handyvertrag

Datenautomatik bei O2 erneut auf dem Prüfstand

Nachdem der Mobilfunkanbieter Vodafone seine Tarifbestimmungen bezüglich zusätzlichen Datenvolumens anpassen musste, könnte nun O2 folgen.

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Geht der Fall O2-Datenautomatik vor den Bundesgerichtshof?
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​Derzeit wird das Thema Datenautomatik heiß diskutiert: Manche Mobilfunkverträge beinhalten Klauseln, welche den Nutzern automatisch Datenvolumen ohne Einwilligung  dazubuchen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging dieses Problem bereits beim Mobilfunk-Provider Vodafone an. In diesem Fall hatte das Landgericht Düsseldorf​ vor einigen Tagen entschieden, dass eine Änderung der jeweiligen Vertragsklauseln vorgenommen werden muss.  ​

Könnte es O2 nun ähnlich ergehen? Das Oberlandesgericht München (OLG) scheint jedenfalls eine eindeutige Meinung zur Datenautomatik zu haben. 

Nachdem im vergangenen Jahr das Landgericht München in einem ähnlichen Fall der Datenautomatik nicht zustimmte, erteilte das OLG München am 8. Dezember 2016 die Erlaubnis zur Weiterführung des automatischen Nachbuchens. Begründet wurde der Entschluss damit, dass es sich um einen geschlossen Vertrag handele und eine explizite Einwilligung der automatischen Zusatzbuchung demnach nicht notwendig sei. Zudem seien die Klauseln transparent, da anfallende Zusatzkosten dem Tarifvertrag eindeutig zu entnehmen wären.  

Nun lässt das Oberlandesgericht München jedoch eine Revision zu. Noch ist offen, ob der Fall O2 tatsächlich vor den Bundesgerichtshof geht, wo eine endgültige Entscheidung gefällt werden könnte.  

23.1.2017 von Hatice Dalkaya

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