EU-Roaming
EU-Roaming bei O2: Verbraucherschützer kündigen Klage an
Weil O2 seine Kunden beim EU-Roaming irreführen soll, will der Verbraucherzentrale Bundesverband den Mobilfunkanbieter nun verklagen.

Seit dem 15. Juni 2017 sollen laut EU-Verordnung keine Roaminggebühren im EU-Ausland mehr anfallen. Jetzt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband nach erfolgloser Abmahnung angekündigt, Klage gegen den Mobilfunkanbieter O2 zu erheben. Grund dafür ist laut dem Verband ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Demnach kritisieren die Verbraucherschützer die nötige Umstellung auf einen roamingfreien Tarif bei manchen O2-Kunden. Denn dieser erfolgt entgegen der Annahme vieler Kunden nicht immer automatisch. So können Kunden, in deren Vertrag bereits ein Roaming-Paket enthalten ist, vom Wegfall der Roaminggebühren nur profitieren, wenn sie aktiv per SMS oder mit der O2-App in den neuen Roaming-Tarif wechseln. Lediglich wenn bereits ein regulierter Tarif gebucht ist, erfolge die Umstellung automatisch.
Laut O2 werde gegen keine Vorgaben verstoßen
O2 informiert seine Kunden über dieses Vorgehen auf ihrer Internetseite und sieht sich damit im Recht. Das Mobilfunkunternehmen steht auf dem Standpunkt, dass jeder Kunde selbst entscheiden könne, ob ein Wechsel zu regulierten Tarifen für ihn von Vorteil sei. Da der Wechsel kostenfrei sei und von einem auf den anderen Tag erfolgen könne, läge von O2-Seite keine Verletzung der regulatorischen Vorgaben vor.
Erst vor Kurzem waren Vorwürfe gegen O2 laut geworden, die Datenrate im EU-Roaming gedrosselt zu haben, weil das EU-Netz von O2 wegen zu vieler Reisender überlastet gewesen sei. Diese Vorwürfe wurden jedoch im Anschluss seitens O2 Deutschland dementiert. Das deutsche O2-Netz ist demnach nicht betroffen.