EU-Verordnung
Smartphones müssen ab 2027 austauschbare Batterien haben
Die Europäische Union hat eine neue Verordnung verabschiedet, nach der Smartphones ab 2027 wechselbare Akkus haben müssen - einzelne Ausnahmen gibt es jedoch.

Eine neue Verordnung der Europäischen Union hat weitreichende Folgen für den Smartphone-Markt: Ab 2027 müssen Geräte über einen wechselbaren Akku verfügen, wie die EU-Kommission in einem Beschluss verlauten lässt. Auch E-Bikes oder E-Scooter müssen die tauschbaren Batterien haben.Zudem müss...
Eine neue Verordnung der Europäischen Union hat weitreichende Folgen für den Smartphone-Markt: Ab 2027 müssen Geräte über einen wechselbaren Akku verfügen, wie die EU-Kommission in einem Beschluss verlauten lässt. Auch E-Bikes oder E-Scooter müssen die tauschbaren Batterien haben.
Zudem müssen alle Unternehmen einen sogenannten "Batterie-Ausweis" einhalten, der enthaltene Komponenten und die Recycling-Quoten berücksichtigt. Damit soll weniger Elektroschrott produziert werden und daraus folgend eine geringere Umweltbelastung entstehen. Als Ziel setzt sich die EU hiermit eine Zurückgewinnung von 95 Prozent der Metalle Kobalt, Blei und Nickel aus Altbatterien.
Grundsätzlich werden alle Hersteller verpflichtet, sich an die EU-Verordnung zu halten - zwei Ausnahmen gibt es jedoch. So sind wasserdichte Geräte von der EU-Verordnung ausgenommen, also etwa elektrische Zahnbürsten. Zudem müssen Smartphone-Hersteller keinen wechselbaren Akku einbauen, wenn dieser nach 500 vollen Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent Leistung sowie nach 1.000 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität inne hat.