Hoher Anspruch
Neues EU-Label für Smartphones: Bessere Reparierbarkeit, mehr Nachhaltigkeit
Ab Juni müssen Smartphones und Tablets in der EU ein neues Energie- und Nachhaltigkeitslabel tragen. Die Regelung soll helfen, Elektroschrott zu vermeiden.

Was bei Waschmaschinen, Kühlschränken oder Glühbirnen längst Standard ist, soll bald auch für Smartphones und Tablets gelten: eine verpflichtende Energiekennzeichnung mit farbiger Ampelskala. Doch das neue EU-Label, das bereits heute, am 20. Juni 2025 in Kraft tritt, geht durchaus weit über St...
Was bei Waschmaschinen, Kühlschränken oder Glühbirnen längst Standard ist, soll bald auch für Smartphones und Tablets gelten: eine verpflichtende Energiekennzeichnung mit farbiger Ampelskala. Doch das neue EU-Label, das bereits heute, am 20. Juni 2025 in Kraft tritt, geht durchaus weit über Stromverbrauch hinaus. Es bewertet nämlich unter anderem die Akkulaufzeit, die Reparierbarkeit sowie die Widerstandsfähigkeit der Geräte und soll damit nicht nur den Verbraucherschutz stärken, sondern auch den Ressourcenverbrauch im digitalen Alltag eindämmen.
Der Anspruch ist ambitioniert: Künftig sollen Hersteller garantieren, dass Akkus nach mindestens 800 Ladezyklen noch 80 Prozent ihrer Kapazität aufweisen. Zudem müssen Betriebssystem- und Sicherheitsupdates fünf Jahre über den Verkaufszeitraum hinaus zur Verfügung stehen. Ersatzteile – darunter Kameras, Ladeanschlüsse und Displays – sollen bis zu sieben Jahre lang erhältlich sein. Und das nicht nur exklusiv in zertifizierten Werkstätten, sondern auch für Privatleute mit handelsüblichem Werkzeug.
Ein echter Fortschritt ist das zumindest auf dem Papier. Denn kritische Stimmen monieren, dass die Richtlinie an entscheidender Stelle lückenhaft bleibt: Denn die Preise für Ersatzteile werden nicht reguliert. Gerade große Anbieter wie Apple oder Samsung könnten damit die Kosten für Reparaturen künstlich hoch halten – ein Displaytausch zum Neupreis, trotz "guter" Reparierbarkeitsnote, wäre dann zum Beispiel kein Widerspruch.
„Es gibt noch offene Baustellen“, räumt auch die EU-Abgeordnete Anna Cavazzini ein, die den Verbraucherschutzausschuss im Europäischen Parlament leitet. „Der Markt für Second-Hand-Produkte ist bislang kaum geregelt, und beim Thema Kreislaufwirtschaft haben wir noch viel vor uns.“ Ein entsprechendes Gesetz soll 2026 folgen.
Trotz aller Schwächen markiert die Verordnung einen Richtungswechsel. Mit dem neuen Produktpass, der Geräte umfassend bewertet, sowie der kürzlich eingeführten USB-C-Pflicht für alle Hersteller, will die EU Standards setzen. Das große Ziel: Elektroschrott vermeiden und die Lebensdauer digitaler Geräte spürbar verlängern.