Gesetzliche Rücknahmepflicht
Elektroschrott-Rücknahme: Aldi Süd und Lidl unter der Lupe
Aldi Süd und Lidl wurden gerichtlich verpflichtet, Elektroschrott gemäß der gesetzlichen Vorgaben zurückzunehmen. Trotz der Pflicht zur Rücknahme seit Juli 2022, zeigten Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Defizite bei beiden Discountern.

Seit dem 1. Juli 2022 müssen alle Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Elektrogeräte zurücknehmen. Die DUH führte Testbesuche in verschiedenen Filialen durch und stellte fest, dass einige Märkte die Rücknahme nicht durchführten. Die Umwelt- und Verbr...
Seit dem 1. Juli 2022 müssen alle Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Elektrogeräte zurücknehmen. Die DUH führte Testbesuche in verschiedenen Filialen durch und stellte fest, dass einige Märkte die Rücknahme nicht durchführten. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation klagte dementsprechend.
Das Landgericht Mainz (Aktenzeichen 12 HK O 30/23) und das Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen 2 HK O 36/23) urteilten nun gegen Aldi Süd und Lidl. Aldi Süd sprach von einem Einzelfall und bedauerte die Unannehmlichkeiten, während Lidl keine näheren Angaben zum laufenden Verfahren machte.
Supermärkte und Discounter in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, Elektrokleingeräte kostenlos zurückzunehmen. Diese Regelung betrifft insbesondere Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern wie Rasierer, Elektrozahnbürsten und kleine Toaster. Größere Geräte müssen nur beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts zurückgenommen werden.
Die gesetzliche Rücknahmepflicht bietet Verbrauchern eine bequeme Möglichkeit, ausgediente Elektrogeräte umweltgerecht zu entsorgen. Dies reduziert die Umweltbelastung und fördert das Recycling wertvoller Rohstoffe. Zudem wird der illegale Elektroschrott-Export eingedämmt.