Abzocke mit WAP Billing statt kostenloser Apps
Betrüger locken reihenweise Smartphone-Nutzer in die Abofalle und kassieren über deren Handyrechnung ab. Die Politik will die Mobilfunkanbieter stärker in die Pflicht nehmen.

Auch wenn sich Deutsche gegenüber neuen Entwicklungen häufig skeptisch zeigen, der Smartphone-Verbreitung hierzulande tut der Argwohn keinen Abbruch. Auch die Nutzung von Apps steigt rasant: Laut den US-Trendforschern von Comscore Mobilens sind die deutschen Handybesitzer im Durchschnitt ...
Auch wenn sich Deutsche gegenüber neuen Entwicklungen häufig skeptisch zeigen, der Smartphone-Verbreitung hierzulande tut der Argwohn keinen Abbruch. Auch die Nutzung von Apps steigt rasant: Laut den US-Trendforschern von Comscore Mobilens sind die deutschen Handybesitzer im Durchschnitt täglich 2 Stunden und 47 Minuten mit ihrem Mobiltelefon beschäftigt. Weit über drei Viertel der Zeit gehen dabei für die intensive Nutzung von Apps drauf.
Apps als Einnahmequelle
Das freut nicht nur die App-Entwickler, sondern vor allem auch die Werbebranche: Seit 2013 ist der Umsatz mit Apps um mehr als 80 Prozent gestiegen. Den Löwenanteil machen nach wie vor die In-App-Käufe aus.
Doch das Geschäft mit kostenlosen Apps, die Werbung enthalten, setzt sich immer mehr durch: Die Betreiber refinanzieren ihre Gratisprogramme mit externer Werbung. Die Smartphone-Gemeinde goutiert das immer öfter und schaut verstärkt Reklame, statt für Apps zu zahlen.
Abzocke via Gratis-Apps
Doch das zukunftsträchtige Monetarisierungsmodell erweist sich leider auch für windige Geschäftemacher als äußerst lukrativ. Dabei gehen die Betrüger folgerndermaßen vor: In Gratis-Anwendungen poppen immer öfter Werbebanner von Drittanbietern auf, die mit kostenlosen Dreingaben locken. Klickt der unbedarfte Nutzer darauf, wird er auf eine präparierte WAP-Seite geleitet, die sich von einer klassischen Webseite kaum unterscheidet und die eine Abofalle enthält.
Dabei versteckt sich der Hinweis, dass es sich bei dem vermeintlichen Gratis-Download um eine kostenpflichtige Bestellung handelt, im Kleingedruckten und von dem vorgeschriebenen Button „zahlungspflichtig bestellen“, mit dem der Kunde per Klick einem Vertrag ausdrücklich zustimmen muss, ist oft gar nichts zu sehen.

Das Fiese dabei: Ruft man mit seinem Smartphone solch eine manipulierte WAP-Seite auf, wird dem dreisten Werbeanbieter die weltweit eindeutig identifizierbare Rufnummer MSISDN (Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number) übermittelt. So kommt er leicht an die Handynummer des Kunden und kann den Betrag über dessen monatliche Mobilfunkrechnung einziehen lassen.
Bis dem geneppten Smartphone-Nutzer die ungenehmigten Abbuchungen auffallen, kann das schon mal längere Zeit dauern.
Jeder achte Nutzer betroffen
Eigentlich ist diese Bezahlmethode, auch WAP-Billing genannt, im Mobilfunk legal und schon lange etabliert: Schließlich kann der Kunde so Dienstleistungen von Drittanbietern bequem über die Handyrechnung bezahlen.
Umso ärgerlicher, dass der Missbrauch des komfortablen Verfahrens den Betrügern in die Hände spielt: Laut einer aktuellen Studie, die das Marktforschungsunternehmen Yougov im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erstellt hat, wurde bereits jeder achte Mobilfunkkunde unrechtmäßig via WAP-Billing abgezockt. Und die Fallzahlen steigen seit zwei Jahren deutlich an: Verbraucherschützer beklagen einen Millionenschaden in zweistelliger Höhe, verursacht durch die Kleinbeträge, die Handynutzer ungewollt zahlen.
Laut der Yougov-Studie geraten vor allem jüngere Männer ins Visier krimineller Drittanbieter, die den meist technisch affinen Vielnutzern unter dem Deckmantel von Spiele-Apps, Klingeltönen, Erotikdiensten oder Service-Apps einen Abovertrag unterjubeln.
Mobilfunker verdienen mit
Das Bundesjustizministerium schlägt nun Alarm und will die Mobilfunker verstärkt in die Pflicht nehmen. Denn die greifen laut der Bundesbehörde bislang zu wenig in das Geschehen ein und verzichten nur selten auf die Abrechnung von Leistungen, die ihr Kunde nie bestellt hat.
Dabei, so scheint es, wollen sie sich nicht nur den Ärger mit dubiosen Drittanbietern ersparen, sie verdienen auch kräftig an deren zweifelhaften Geschäftsmodellen mit.

Die Politik hat das Problem erst spät erkannt, stellt sich ihm aber jetzt immerhin: Letzten Herbst hat neben den Verbraucherschützern auch der Bundesrat eine voreingestellte Drittanbietersperre gefordert, die vom Kunden auf Wunsch selektiv oder pauschal aufgehoben werden kann.
Derzeit beraten die zuständigen Minister zudem über das „Redirect“-Verfahren, das in der Praxis teils bereits angewendet wird: Dabei werden Verbraucher vor dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abos auf eine Internetseite ihres Mobilfunkers umgeleitet, auf der sie den Zahlungsvorgang ausdrücklich bestätigen müssen. Das schafft Transparenz und beugt Missbrauch vor.
Ob dieses Modell per Gesetz bundesweit eingeführt wird, bleibt abzuwarten. Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, die Drittanbietersperre bei Ihrem Mobilfunker zu beantragen – entweder auf dessen Webseite oder mit dem Formular der Verbraucherzentrale.