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Regelung gegen Missbrauch

Prepaid-Karten: Ausweispflicht ab dem 1. Juli

Aus für Prepaid-Karten? Ab dem 1. Juli 2017 gilt die Ausweispflicht beim Kauf einer aufladbaren SIM-Karte. Was dies im Einzelnen heißt, erklärt Ihnen connect.

Autor: Josefine Milosevic • 30.6.2017 • ca. 2:25 Min

Beliebte Prepaid-Handys
Prepaid-Karten können ab dem 1. Juli nur mit Vorzeigen eines Ausweises gekauft werden.
© NATALE Matteo / shutterstock.com

Beim Kampf gegen den Terror nimmt der Gesetzgeber auch den Mobilfunk ins Visier: Ab dem 1. Juli gilt als Bestandteil des vergangenen Sommer verabschiedeten Anti-Terror-Pakets beim Kauf einer Prepaid-Karte die Ausweispflicht. Bislang gab es aufladbare Karten an nahezu jeder Supermarktkasse meist ohne...

Beim Kampf gegen den Terror nimmt der Gesetzgeber auch den Mobilfunk ins Visier: Ab dem 1. Juli gilt als Bestandteil des vergangenen Sommer verabschiedeten Anti-Terror-Pakets beim Kauf einer Prepaid-Karte die Ausweispflicht. Bislang gab es aufladbare Karten an nahezu jeder Supermarktkasse meist ohne Identitätsnachweis. Zwar waren die Verkäufer auch bis dato verpflichtet, Namen, Geburtsdatum sowie Anschrift des Prepaid-SIM-Käufers zu erfassen. Doch die Identitätsprüfung via Ausweis erfolgte meist nur sporadisch.​

Zum Leidwesen der Politik: „Sie können heute unter dem Namen Donald Duck ein Prepaid-Handy kaufen“, beklagte noch im Sommer 2016 Innenminister Thomas de Maizière. Davon profitieren vor allem Kriminelle und Terroristen, die sich unter falschen Angaben mit Prepaid-Karten eindecken und anonym kommunizieren können. So geschehen in Ungarn: Dort wurden auf den Namen eines inzwischen verstorbenen Obdachlosen 200.000 Prepaid-Karten von vermutlichen IS-Anhängern geordert. Nach den Terroranschlägen in Brüssel und Paris sollen in den Taschen der Täter Prepaid-Karten aus dieser Serie aufgetaucht sein. Die meisten dieser Karten stammten wohl von der ungarischen Telekom-Tochter Magyar Telekom.​

Identifizierung für Prepaid
Die Identitätsprüfung erfolgt bei Telefónica Deutschland in den Shops, im Internet oder in den Postfilialen. Die Deutsche Post bietet Video-Identifizierung via Smartphone-App schon seit zwei Jahren an
© Hersteller

Fast die Hälfte nutzt Prepaid-Karten

​Den Missbrauch mit aufladbaren Karten will das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zumindest hierzulande vereiteln und hält seit Anfang Juli in § 111 des Telekommunikationsgesetzes fest, dass die Identität des Guthabenkarten-Besitzers eindeutig​ via Personalausweis, Reisepass oder sonstigem gültigen amtlichen Ausweis, der ein Lichtbild des Inhabers enthält, nachgewiesen werden muss. Keine leichte Aufgabe für den Handel, der mit dem Vertrieb von Prepaid- Karten seit Jahren ein gutes Geschäft macht: In Deutschland wurden Ende 2016 130 Millionen aktive SIM-Karten gezählt, davon 60 Millionen auf Prepaid-Basis.​

Vodafone CallYa Prepaid-Identifizierung
CallYa-Kunden können sich bei Vodafone im Laden vor Ort oder bequem zu Hause per Video legitimieren.
© Vodafone

Per Video-Ident zur SIM-Karte 

Da der Prepaid-Käufer nicht nur identifiziert werden muss, sondern auch persönliche Daten wie Name, Anschrift, Geburtstag, Art des Ausweises, Ausweisnummer sowie die ausstellende Stelle des Identitätsdokuments registriert werden müssen, sind lange Schlangen an der Kasse nicht auszuschließen. Damit haben die Starter-Sets als schnelles Mitnahmeprodukt ausgedient, befürchtet vor allem der Einzelhandel, der mit enormen Umsatzeinbußen rechnet. Handelsriesen wie Aldi sehen die regulatorischen Vorgaben gelassener: Neukunden, die eine Aldi-Talk-Karte wie bislang an der Ladentheke kaufen, können sich bequem übers Internet, mit der neuen Aldi-Talk-Registrierungs-App oder per Hotline-Anruf unter 0211/68773-260 erfassen lassen. Abschließend erfolgt die Identitätsprüfung mittels gültigem Ausweis in über 10.000 bundesweiten Partnershops. Alternativ lässt sich die Identität des Käufers auch per Video-Ident in der Aldi-Registrierungs-App oder am PC mit Webcam und Internetzugang überprüfen.​

Auch Drillisch bietet für seine Onlinemarken wie WinSim, DeutschlandSim oder Simply eine Video-Identifizierung per App oder PC und nutzt dazu das Video-Ident-Verfahren der Deutschen Post. Optional kann die Identifizierung auch per gültigem Ausweis und vorab ausgedrucktem Registrierungs-Voucher in den 9000 Postfilialen erfolgen. Die Telekom bietet das Video-Ident-Verfahren via Smartphone-App oder Web schon seit März und macht laut eigenen Angaben nur positive Erfahrungen. Neue Xtra-Karten werden gegen Vorlage eines Ausweises auch im Shop freigeschaltet. Vodafone nutzt den gleichen Weg und aktiviert die Karten in Shops oder nach Video-Ident-Prüfung via Smartphone oder Internet. Auch die Prepaid-Klientel von Telefónica und deren Tochter Blau sollen es komfortabel haben: Je nachdem, wo Kunden ihre Karte kaufen, können sie im Shop, online mit dem Video-Ident-Verfahren oder in einer Postfiliale via Ausweis ihre Identität nachweisen. Bislang gilt die Ausweispflicht bei Prepaid nur in Deutschland. Bleibt zu hoffen, dass die anderen EU-Staaten mitziehen.​