Neues staatliches Programm mit sozialer Staffelung
Förderung für E-Autos: Zuschüsse bis zu 6.000 Euro möglich
Ab dem 1. Januar 2026 können Privatpersonen in Deutschland beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos staatliche Zuschüsse in Höhe von bis zu 6.000 Euro erhalten.
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Privatpersonen beschlossen, das den Kauf oder das Leasing von Elektroautos ab dem 1. Januar 2026 finanziell unterstützen soll. Laut Regierungsangaben können Antragstellende je nach Einkommen, Fahrzeugtyp und Familiengröße zwischen 1.500 und ...
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Privatpersonen beschlossen, das den Kauf oder das Leasing von Elektroautos ab dem 1. Januar 2026 finanziell unterstützen soll. Laut Regierungsangaben können Antragstellende je nach Einkommen, Fahrzeugtyp und Familiengröße zwischen 1.500 und 6.000 Euro erhalten.
Förderberechtigt ab Neuzulassung 2026
Maßgeblich für die Förderung ist das Datum der Neuzulassung, das frühestens auf den 1. Januar 2026 fallen darf. Gefördert werden ausschließlich Neuwagen, darunter reine Elektroautos, Plug-in-Hybride sowie Modelle mit sogenanntem Reichweitenverlängerer. Die Förderung soll unabhängig vom Listenpreis erfolgen. Sowohl der Kauf als auch das Leasing sind förderfähig.
Soziale Staffelung soll Geringverdiener entlasten
Das Fördermodell sieht eine gestaffelte Zuschusshöhe vor. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride beziehungsweise Fahrzeuge mit Range-Extender. Um förderfähig zu sein, müssen letztere bestimmte Umweltkriterien erfüllen: weniger als 60 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern.
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro gibt es einen Aufschlag von 1.000 Euro. Bei einem Einkommen unter 45.000 Euro sind weitere 1.000 Euro möglich. Zudem wird die Fördersumme pro Kind um 500 Euro erhöht – maximal jedoch um 1.000 Euro.
Die Einkommensgrenze liegt grundsätzlich bei 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen und kann sich mit Kindern auf bis zu 90.000 Euro erhöhen.
Fördermittel für bis zu 800.000 Fahrzeuge
Für das gesamte Programm stehen nach Angaben der Bundesregierung drei Milliarden Euro zur Verfügung. Damit sollen voraussichtlich rund 800.000 Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029 gefördert werden können. Dabei gibt es jedoch eine Voraussetzung: Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden.
Digitales Antragsverfahren geplant
Sobald das Online-Portal verfügbar ist, können Anträge rückwirkend gestellt werden. Die Freischaltung ist für Mai 2026 geplant. Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen, die das Fahrzeug zugelassen haben. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung eingereicht werden. Zur Vereinfachung des Verfahrens soll der gesamte Prozess digital ablaufen – inklusive Upload der Einkommensnachweise.



